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02103 / 789 06-0

Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen durch Medizintechnik

Infektionskrankheiten zählen zu den häufigsten Krankheits- und Todesursachen weltweit. Eine der größten Herausforderungen ist es, neu auftretenden Infektionskrankheiten zu begegnen, da aufgrund der zunächst fehlenden Erreger-spezifischen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten das Risiko einer epidemischen oder gar pandemischen Ausbreitung besteht.

Die Fördermaßnahme zielt auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit medizintechnischen Lösungen ab, die bei epidemischen Infektionskrankheiten einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Prävention − Diagnose – Therapie/Nachsorge erbringen und der Eindämmung von Infektionen dienen. Die Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung für den strukturierten Austausch beider Disziplinen zu epidemischen Infektionskrankheiten ist ein weiterer Fokus der Förderung.

Thematische Förderschwerpunkte sind beispielsweise

– Medizintechnik zur Prävention von Infektionen

– Diagnostik von Infektionen und resultierender Erkrankungen

– Therapie/Nachsorge von Infektionen und Erkrankungen

– Eindämmung von Infektionen

– Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung zu epidemischen Infektionskrankheiten

Antragsteller können Unternehmen, forschende Kliniken sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen sein. Es sind nur Verbundprojekte möglich, darüber hinaus soll ein medizinischer Anwender im Vorhaben eingebunden sein.

Förderquote für Unternehmen beträgt bis zu 50 %, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100 %. Die Gesamtförderquote für einen Verbund ist auf 65 % beschränkt.

Die Projektlaufzeit kann zwischen 12 und 36 Monate betragen.

Für die Fördermaßnahme ist ein zweistufiges Antragsverfahren ohne feste Einreichungsfristen vorgesehen. Skizzen können laufend bis zum 30.01.2021 eingereicht werden.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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