Kommunikationstechnologie

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NRW fördert 5G-Entwicklungen

Inhalt

Die zweite Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs 5G.NRW ist gestartet. Der Wettbewerb ist anwendungsoffen angelegt, d. h. es gibt keinen spezifischen Fokus auf einzelne Anwendungsfelder. Es werden folgende fünf Fördergegenstände benannt:

  • 5G-Forschung und Entwicklung – Vorhaben mit dem Ziel, die Vorzüge und Grenzen der 5G-Technologie durch eigenständige Forschung in Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen und die Ergebnisse dieser Forschung in konkrete Projekte zu übertragen. Forschungsvorhaben sind zwingend Verbundprojekte mit mindestens einer Forschungseinrichtung/Hochschule sowie mindestens einem Unternehmen.
  • 5G-Testzentren für Forschung und Entwicklung – Testzentren als Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung auf ihrem jeweiligen Gebiet genutzt werden.
  • 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen – 5G-Campusnetze, die auf ein Gebäude oder ein Gelände beschränkt sind und für die die Bundesnetzagentur gesonderte Frequenzen zuteilt.
  • Lokale und regionale 5G-Reallabore – Reallabore und Demonstrationsvorhaben in denen das Zusammenspiel verschiedener 5G-Anwendungen in konkreten Szenarien untersucht und erprobt werden. Notwendig ist in der Regel die Zusammenarbeit mindestens einer Kommune, mindestens eines Mobilfunkunternehmens, mindestens eines Forschungsinstituts sowie potentieller Anwender.
  • Entwicklung von 5G-Anwendungen und -Geschäftsmodellen, inkl. Gründungen – Förderung von Unternehmen oder Unternehmensgründungen, die überzeugende Einsatzfelder der 5G-Technologie darlegen können. Ziel ist ein möglichst marktreifes Produkt bzw. eine marktreife Leistung.

Die Umsetzung der Projekte muss zwingend in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Außerdem können nur Institutionen gefördert werden, deren Sitz sich in NRW befindet. Lediglich ein Mobilfunkunternehmen kann von der Auflage befreit werden, dass alle Teile des Projektes in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden müssen.

Antragsteller: Unternehmen, Verbände, Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Verbände sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Förderquote: für Unternehmen und alle wirtschaftlich tätigen Antragsteller 25 bis 80 %, für Hochschulen und alle nicht wirtschaftlich tätigen Antragsteller 90 bis 100 %.

Einreichungsfrist: 18. Januar 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.