Die zweite Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs 5G.NRW ist gestartet. Der Wettbewerb ist anwendungsoffen angelegt, d. h. es gibt keinen spezifischen Fokus auf einzelne Anwendungsfelder. Es werden folgende fünf Fördergegenstände benannt:
- 5G-Forschung und Entwicklung – Vorhaben mit dem Ziel, die Vorzüge und Grenzen der 5G-Technologie durch eigenständige Forschung in Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen und die Ergebnisse dieser Forschung in konkrete Projekte zu übertragen. Forschungsvorhaben sind zwingend Verbundprojekte mit mindestens einer Forschungseinrichtung/Hochschule sowie mindestens einem Unternehmen.
- 5G-Testzentren für Forschung und Entwicklung – Testzentren als Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung auf ihrem jeweiligen Gebiet genutzt werden.
- 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen – 5G-Campusnetze, die auf ein Gebäude oder ein Gelände beschränkt sind und für die die Bundesnetzagentur gesonderte Frequenzen zuteilt.
- Lokale und regionale 5G-Reallabore – Reallabore und Demonstrationsvorhaben in denen das Zusammenspiel verschiedener 5G-Anwendungen in konkreten Szenarien untersucht und erprobt werden. Notwendig ist in der Regel die Zusammenarbeit mindestens einer Kommune, mindestens eines Mobilfunkunternehmens, mindestens eines Forschungsinstituts sowie potentieller Anwender.
- Entwicklung von 5G-Anwendungen und -Geschäftsmodellen, inkl. Gründungen – Förderung von Unternehmen oder Unternehmensgründungen, die überzeugende Einsatzfelder der 5G-Technologie darlegen können. Ziel ist ein möglichst marktreifes Produkt bzw. eine marktreife Leistung.
Die Umsetzung der Projekte muss zwingend in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Außerdem können nur Institutionen gefördert werden, deren Sitz sich in NRW befindet. Lediglich ein Mobilfunkunternehmen kann von der Auflage befreit werden, dass alle Teile des Projektes in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden müssen.
Antragsteller: Unternehmen, Verbände, Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Verbände sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Förderquote: für Unternehmen und alle wirtschaftlich tätigen Antragsteller 25 bis 80 %, für Hochschulen und alle nicht wirtschaftlich tätigen Antragsteller 90 bis 100 %.
Einreichungsfrist: 18. Januar 2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.