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NRW fördert 5G-Entwicklungen

Die zweite Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs 5G.NRW ist gestartet. Der Wettbewerb ist anwendungsoffen angelegt, d. h. es gibt keinen spezifischen Fokus auf einzelne Anwendungsfelder. Es werden folgende fünf Fördergegenstände benannt:

  • 5G-Forschung und Entwicklung – Vorhaben mit dem Ziel, die Vorzüge und Grenzen der 5G-Technologie durch eigenständige Forschung in Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen und die Ergebnisse dieser Forschung in konkrete Projekte zu übertragen. Forschungsvorhaben sind zwingend Verbundprojekte mit mindestens einer Forschungseinrichtung/Hochschule sowie mindestens einem Unternehmen.
  • 5G-Testzentren für Forschung und Entwicklung – Testzentren als Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung auf ihrem jeweiligen Gebiet genutzt werden.
  • 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen – 5G-Campusnetze, die auf ein Gebäude oder ein Gelände beschränkt sind und für die die Bundesnetzagentur gesonderte Frequenzen zuteilt.
  • Lokale und regionale 5G-Reallabore – Reallabore und Demonstrationsvorhaben in denen das Zusammenspiel verschiedener 5G-Anwendungen in konkreten Szenarien untersucht und erprobt werden. Notwendig ist in der Regel die Zusammenarbeit mindestens einer Kommune, mindestens eines Mobilfunkunternehmens, mindestens eines Forschungsinstituts sowie potentieller Anwender.
  • Entwicklung von 5G-Anwendungen und -Geschäftsmodellen, inkl. Gründungen – Förderung von Unternehmen oder Unternehmensgründungen, die überzeugende Einsatzfelder der 5G-Technologie darlegen können. Ziel ist ein möglichst marktreifes Produkt bzw. eine marktreife Leistung.

Die Umsetzung der Projekte muss zwingend in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Außerdem können nur Institutionen gefördert werden, deren Sitz sich in NRW befindet. Lediglich ein Mobilfunkunternehmen kann von der Auflage befreit werden, dass alle Teile des Projektes in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden müssen.

Antragsteller: Unternehmen, Verbände, Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Verbände sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Förderquote: für Unternehmen und alle wirtschaftlich tätigen Antragsteller 25 bis 80 %, für Hochschulen und alle nicht wirtschaftlich tätigen Antragsteller 90 bis 100 %.

Einreichungsfrist: 18. Januar 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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