UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Neue Arbeitsgestaltung und -organisation

REGION.innovativ fördert Projekte von regionalen Forschungsverbünden zur Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von neuen Instrumenten, Methoden und Modellen im Bildungsbereich. Damit soll die Attraktivität des jeweiligen Standortes gestärkt werden. Themen können z.B. sein:

  • Forschung zur Gestaltung von Transformationsprozessen in regionalen Arbeitsnetzwerken, z.B. digital unterstützte Ansätze zur Förderung vernetzter und dezentraler Arbeit
  • Erforschung neuer Kompetenzarchitekturen für den Wandel in Unternehmen, z.B. Instrumente zur Personal- und Kompetenzentwicklung, Förderung der Kreativität in Unternehmen

Die im Antrag dargestellten Einzelprojekte können bis zu 3 Jahre gefördert werden.

Voraussetzung für die Förderung ist die Formierung eines regionalen Verbundes in einem Innovationsfeld mit besonderer Bedeutung für den regionalen Strukturwandel. Die betreffende Region sollte möglichst in einem strukturschwachen Gebiet liegen.

Antragsteller: im Verbund überwiegend Unternehmen, zusätzlich auch Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände u.a., mind. eine Forschungseinrichtung aus der Arbeitsforschung

Einreichungsfrist: Das Verfahren erfolgt zweistufig. Im ersten Schritt sind Skizzen bis zum

01. April 2020 einzureichen.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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