UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

„mFUND“ für kleine Forschungsprojekte und Studien

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen „Datenschatz“ im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, fördert „mFUND“ die Entwicklung praxisnaher Anwendungen für innovative Datennutzungen.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs für die Förderlinie 1 können Projektskizzen für kleine Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Felduntersuchungen mit einem ausgeprägten Bezug zu diesen Daten eingereicht werden.

Antragsteller:
Unternehmen, nicht gewerblich Tätige, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen und nicht gewerblich Tätige bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), verlängert bis zum 31. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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