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02103 / 789 06-0

Digitale Innovationen in der Mobilität

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen „Datenschatz“ im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, fördert „mFUND“ die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen.

In der Förderlinie 1 werden Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten und mit bis zu 200 T€ Zuschuss gefördert. Hier gilt aktuell der dritte Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen „kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien“ (Förderlinie 1). Die Förderung erfolgt in drei unterschiedlichen Kategorien

  • A: Kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
  • B: Vorhaben, die zusätzlich zu den Kriterien der Kategorie A unmittelbar und nachvollziehbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen.
  • C: Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien dem „mFUND“ Jahresthema 2023 „Mobilität für alle: Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“ widmen.

Die Förderlinie 2 vergibt Zuwendungen für FuE-Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 3 Mio. €. Im Rahmen des 11. Förderaufrufs sind für die Wettbewerbsrunde vier Kategorien benannt worden, welche jeweils einen eigenen, in sich geschlossenen Wettbewerb darstellen:

  • A: mFUND-Weiterentwicklungen – für Projekte, die auf erfolgreichen Maßnahmen der vorangegangenen Wettbewerbsrunden basieren
  • B: Prioritätsthemen
    • Verkehrsträgerübergreifende Anwendungen von (Mobilitäts-)Daten
    • Umwelt- und Wetterinformationen für Transportsysteme
    • Nutzungspotenziale immersiver Technologien im Einsatzkontext Mobilität
    • Vorhaben zur Förderung offener Daten- und Schnittstellenstandards
    • Datenbasierte Vorhaben zur Effizienzsteigerung intermodaler Logistik
    • Dateninnovationen zur Verbesserung der Verkehrsnachfragemodellierung
    • Datenbasierte Forschung für vernetzte Mobilität und hybride Kommunikationstechnologien
  • C: Dateninnovationen und Open Data für smarte Mobilität in Europa
  • D: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft

Es werden Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den Kohleregionen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zugeordnet werden kann. Projekte mit ausgeprägten Bezügen zu Sachsen sind ausschließlich unter Kategorie A förderfähig.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Förderlinie 1: Unternehmen bis zu 80 %, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Förderlinie 2: Unternehmen bis zu 70 %, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 %, im Verbund bis zu 80 %

Einreichungsfrist:
Förderlinie 1: Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Für alle Kategorien ist eine fortlaufende Einreichung zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 möglich

Förderlinie 2: Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Kategorie A: 31. Juli 2023
Kategorie B bis D: 31. Mai 2023 (wir halten Sie über neue Fristen auf dem Laufenden)

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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