UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Material- und Produktentwicklung mit digitalen Methoden

Ziel der Förderung ist es, die Effizienz der Materialforschung und Produktentwicklung in Deutschland zu steigern, um so Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer standardisierten Methodik, um insbesondere das gemeinsame digitale Arbeiten sowie den Austausch zwischen allen Beteiligten zu vereinfachen und zu verbessern.
Gefördert werden FuE-Projekte zur Erforschung neuer oder signifikanter Verbesserungen bestehender Materialien und deren Be-/ Verarbeitungsprozesse unter Zuhilfenahme innovativer digitaler Methoden.

Die zu fördernden Projekte der digitalen Materialforschung sind insbesondere gerichtet auf einen Erkenntnisgewinn durch:

  • die Simulation von Materialstruktur und -eigenschaften in mehreren Skalenbereichen und „Lebensabschnitten“ des Materials,
  • die gemeinsame Betrachtung simulierter und experimenteller Daten und deren intelligente Verknüpfung sowie
  • die Auswertung generierter und/oder vorhandener Daten

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (es sind nur industriegeführte Verbundvorhaben möglich)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 01. Juli 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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