Kreislaufwirtschaft in Kommunen
Die neue Bekanntmachung des BMBF fördert neue Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist es, Ressourcen möglichst effizient in zirkulärer Weise zu nutzen, unter anderem durch die Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Erzeugnissen oder durch die Wiederverwertung von Produkten, Materialien und Stoffen.
Gefördert werden regionale Bündnisse von Kommunen in strukturschwachen Regionen mit Forschungs- und Praxispartnern. Hierbei werden verschiedene Forschungsthemen insbesondere angesprochen:
- Regionale Kreislaufwirtschaft von Stoffen und nachhaltige Wertschöpfungsketten durch interkommunale Zusammenarbeit
- Interkommunales Wissensmanagement zur Verbesserung der regionalen Kreislaufführung und Wertschöpfung
- Integrierte Konzepte zur Verbindung technologischer Innovationsprozesse mit räumlichen Entwicklungszielen einer Wirtschaftsregion
Wichtig ist bei allen Vorhaben, dass auch Querschnittsaufgaben adressiert werden, zum Beispiel „Verwaltungsmodernisierung und Befähigung der Kommunen zum Umgang mit Transformationsprozessen“ oder „Entwicklung neuer Profile und Anforderungen für Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen“.
Mögliche Antragsteller im Rahmen eines zu bildenden regionalen Verbundes: Kommunen und kommunale Unternehmen, Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, weitere Einrichtungen wie z. B. Kammern, Verbände, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.
Förderquote:
Wirtschaftlich tätige Einrichtungen, z. B. Unternehmen, bis zu 50 %,
nicht wirtschaftlich tätige Einrichtungen, z. B. Forschungseinrichtungen, bis zu 100 %.
Einreichungsfrist: 30. September 2020
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.