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Kreislaufwirtschaft in Kommunen

Die neue Bekanntmachung des BMBF fördert neue Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist es, Ressourcen möglichst effizient in zirkulärer Weise zu nutzen, unter anderem durch die Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Erzeugnissen oder durch die Wiederverwertung von Produkten, Materialien und Stoffen.

Gefördert werden regionale Bündnisse von Kommunen in strukturschwachen Regionen mit Forschungs- und Praxispartnern. Hierbei werden verschiedene Forschungsthemen insbesondere angesprochen:

  • Regionale Kreislaufwirtschaft von Stoffen und nachhaltige Wertschöpfungsketten durch interkommunale Zusammenarbeit
  • Interkommunales Wissensmanagement zur Verbesserung der regionalen Kreislaufführung und Wertschöpfung
  • Integrierte Konzepte zur Verbindung technologischer Innovationsprozesse mit räumlichen Entwicklungszielen einer Wirtschaftsregion

Wichtig ist bei allen Vorhaben, dass auch Querschnittsaufgaben adressiert werden, zum Beispiel „Verwaltungsmodernisierung und Befähigung der Kommunen zum Umgang mit Transformationsprozessen“ oder „Entwicklung neuer Profile und Anforderungen für Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen“.

Mögliche Antragsteller im Rahmen eines zu bildenden regionalen Verbundes: Kommunen und kommunale Unternehmen, Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, weitere Einrichtungen wie z. B. Kammern, Verbände, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.

Förderquote:
Wirtschaftlich tätige Einrichtungen, z. B. Unternehmen, bis zu 50 %,
nicht wirtschaftlich tätige Einrichtungen, z. B. Forschungseinrichtungen, bis zu 100 %.

Einreichungsfrist: 30. September 2020

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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