Die Förderbekanntmachung „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT)“ erfolgt innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3“.
Ziel der Fördermaßnahme ist die verbesserte Kreislaufführung von Kunststoffen durch intelligente Nutzungskonzepte für Kunststoffe sowie eine verbesserte Logistik und Sammlung und den hochwertigen Einsatz von Kunststoffrezyklaten. Beispielhaft werden die folgenden Themen adressiert (u.a.):
- Weiterentwicklung innovativer marktfähiger Verfahren zum chemischen bzw. rohstofflichen Recycling zur Bereitstellung von Ausgangsstoffen für die Chemieindustrie
- Weiterentwicklung von werkstofflichen und rohstofflichen Verfahren bezüglich Qualität und Reinheit der Rezyklate, Qualitätssicherung, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit der Verfahren
- Innovative Sortierlösungen für Kunststoffabfälle und weitere Ansätze zur Erhöhung der Nutzungseffizienz, der Rezyklatqualitäten sowie der Rezyklateinsatzquoten, inkl. der dafür erforderlichen Produktionstechnologien
- Konzepte, Technologien und industrielle Demonstration für das gemeinsame Recycling von Kunststoffen und werthaltigen anorganischen Additiven
- Neue Ansätze zur Förderung der Nachfrage nach bzw. des Einsatzes von Post-Consumer-Kunststoffrezyklaten, z. B. Klassifizierungssysteme für die Qualität und entsprechende Anwenderinformationen
- Design-for-Sustainability-Konzepte (z. B. hinsichtlich Kreislauffähigkeit, Recycling, Nutzenoptimierung) für Kunststoffprodukte in relevanten Anwendungsbereichen
In den Projekten sollen auch übergreifende Querschnittsfragen bearbeitet werden, z.B. Fragen zur Skalierbarkeit der Verfahren, zu Hemmnissen und Treibern für die Umsetzung, zur Marktakzeptanz und zur Optimierung der politischen Rahmenbedingungen.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen.
- In der „Konzeptphase“ (max. neun Monate) sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen für wesentliche Anwendungsbereiche von Kunststoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft ausgearbeitet, die erforderlichen Partner eingebunden und die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Entwicklungen vorbereitet werden. Die Förderung in der Konzeptphase erfolgt durch einen Partner, stellvertretend für den geplanten Verbund. Der Zuschuss beträgt max. 150.000 € pro Projekt.
- Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. In der „Umsetzungsphase“ (3-5 Jahre) werden weitergehende Entwicklungsarbeiten bis zur (ggf. demonstrativen) großtechnischen Realisierung gefördert. Eine Förderhöchstgrenze ist nicht in der Richtlinie verankert.
Antragsteller: Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft und ggf. weiteren Einrichtungen wie Kommunen, Ländern, Stiftungen, Vereine.
Einreichungsfrist: Förderanträge für die Konzeptphase können bis zum 30. 10. 2020 eingereicht werden.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.