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02103 / 789 06-0

Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe (KuRT)

Die Förderbekanntmachung „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT)“ erfolgt innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3“.

Ziel der Fördermaßnahme ist die verbesserte Kreislaufführung von Kunststoffen durch intelligente Nutzungskonzepte für Kunststoffe sowie eine verbesserte Logistik und Sammlung und den hochwertigen Einsatz von Kunststoffrezyklaten. Beispielhaft werden die folgenden Themen adressiert (u.a.):

  • Weiterentwicklung innovativer marktfähiger Verfahren zum chemischen bzw. rohstofflichen Recycling zur Bereitstellung von Ausgangsstoffen für die Chemieindustrie
  • Weiterentwicklung von werkstofflichen und rohstofflichen Verfahren bezüglich Qualität und Reinheit der Rezyklate, Qualitätssicherung, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit der Verfahren
  • Innovative Sortierlösungen für Kunststoffabfälle und weitere Ansätze zur Erhöhung der Nutzungseffizienz, der ­Rezyklatqualitäten sowie der Rezyklateinsatzquoten, inkl. der dafür erforderlichen Produktionstechnologien
  • Konzepte, Technologien und industrielle Demonstration für das gemeinsame Recycling von Kunststoffen und werthaltigen anorganischen Additiven
  • Neue Ansätze zur Förderung der Nachfrage nach bzw. des Einsatzes von Post-Consumer-Kunststoffrezyklaten, z. B. Klassifizierungssysteme für die Qualität und entsprechende Anwenderinformationen
  • Design-for-Sustainability-Konzepte (z. B. hinsichtlich Kreislauffähigkeit, Recycling, Nutzenoptimierung) für Kunststoffprodukte in relevanten Anwendungsbereichen

In den Projekten sollen auch übergreifende Querschnittsfragen bearbeitet werden, z.B. Fragen zur Skalierbarkeit der Verfahren, zu Hemmnissen und Treibern für die Umsetzung, zur Marktakzeptanz und zur Optimierung der politischen Rahmenbedingungen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen.

  • In der „Konzeptphase“ (max. neun Monate) sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen für wesentliche Anwendungsbereiche von Kunststoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft ausgearbeitet, die erforderlichen Partner eingebunden und die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Entwicklungen vorbereitet werden. Die Förderung in der Konzeptphase erfolgt durch einen Partner, stellvertretend für den geplanten Verbund. Der Zuschuss beträgt max. 150.000 € pro Projekt.
  • Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. In der „Umsetzungsphase“ (3-5 Jahre) werden weitergehende Entwicklungsarbeiten bis zur (ggf. demonstrativen) groß­technischen Realisierung gefördert. Eine Förderhöchstgrenze ist nicht in der Richtlinie verankert.

Antragsteller: Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft und ggf. weiteren Einrichtungen wie Kommunen, Ländern, Stiftungen, Vereine.

Einreichungsfrist: Förderanträge für die Konzeptphase können bis zum 30. 10. 2020 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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