KMU-innovativ: Medizintechnik
Das Programm KMU-innovativ: Medizintechnik wird auch in 2023 fortgeführt. Gefördert wird die Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten sowie Kombinationen von Medizinprodukten mit Technologien aus angrenzenden Zukunftsbereichen (Pharma, Biotechnologie). Das zu entwickelnde innovative Produkt oder Verfahren muss eine Anwendung bei der Gesundheitsversorgung des Menschen haben, eine darüber hinaus gehende Einschränkung des Forschungs- und Entwicklungsthemas besteht nicht.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere Projekte, die die Basis für eine spätere Produktentwicklung legen. Zudem können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung nach Richtlinie 93/42/EWG (Zulassungsstudien) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Gefördert werden vorrangig Verbundvorhaben zwischen Unternehmen bzw. Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Anwender aus der Gesundheitsversorgung sollten eingebunden werden. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben zur Förderung ausgewählt werden.
Antragsteller:
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 60 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. April oder 15. Oktober eines Jahres (letztmalig zum 15. Oktober 2024)
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter
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