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02103 / 789 06-0

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Das seit Jahren erfolgreiche Programm wurde nun überarbeitet und thematisch aktualisiert.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum und die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Der Bereich „Software-intensive Systeme (SWS)“ adressiert im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung bspw. folgende Themen bzw. Forschungsfragen:

  • Methoden der Softwareentwicklung: z. B. neuartige Konzepte für das Requirements Engineering; verbesserte Wartbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit von Software
  • Validierung von Softwarekonzepten: z. B. automatisierte Absicherung der Rechtstreue und Regelkonformität von Informationssystemen (IT-Compliance); softwareinhärente Datenschutz-Konformität
  • Zuverlässigkeit von Softwaresystemen: z. B. neue Softwaremethoden für besondere Anforderungen an Betriebssicherheit; Resilienz softwareintensiver Systeme
  • Bedienbarkeit von Software: z. B. Visualisierung hochkomplexer Systeme und Daten; neue softwareergonomische Konzepte; umfassendere Einbindung von Bedienern; neue Arten der Mensch-Software-Interaktion von „Bedienenden“

Der Bereich „Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS)“ adressiert im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung bspw. folgende Themen bzw. Forschungsfragen:

Kommunikationssysteme

  • drahtlose Kommunikationssysteme wie z. B. 5G/6G, Open RAN, Visible Light Communication oder Wi-Fi
  • zukünftige faseroptische Kommunikationssysteme und -netze, optische Kommunikation
  • Softwareisierung von Netzwerken (Software Defined Networking)
  • Künstliche Intelligenz in Kommunikationsnetzen, z. B. zum Management und zur Optimierung von Netzwerken

IT-Sicherheit

  • Privatsphäre-schonende Technologien und datenschutzfreundliche Anwendungen
  • Sichere und vertrauenswürdige IKT-Systeme und Technologien
  • IT-Sicherheit in vernetzten Systemen, z. B. 5G/6G-, Edge- und Cloudcomputing-Komponenten und -Systemen
  • IT-Sicherheit in Anwendungsfeldern, z. B. Industrie 4.0, Mobilität, Medizin, kritischen Infrastrukturen

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
In Verbundprojekten auch andere Unternehmen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Organisationen

Förderquote:
KMU: bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Organisationen: bis zu 100 % (+ ggf. 20 % Projektpauschale)
Andere Unternehmen: abhängig von der Art der Einbringung in das Verbundprojekt

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. April oder 15. Oktober eines Jahres (letzte Frist zum 15. Oktober 2025)

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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