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Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 wurde der Aufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ veröffentlicht. Ziel des Aufrufs ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

Förderfähig sind u. A:

  1. Entsiegelung und Begrünung: Befestigte Flächen werden zugunsten von Grünflächen aufgebrochen, die mit Bäumen, Sträuchern, Dach- und Fassadenbegrünungen bepflanzt werden. Regenwasser wird gespeichert und zur Bewässerung genutzt.
  2. Regenwassermanagement: Regenwasser wird durch Mulden, Gräben, Wasserspeicher, Rückhaltebecken, Zisternen oder andere Elemente versickert, gespeichert und genutzt. Die Speicherelemente werden hierbei smart gesteuert, um die Abflussmengen zu optimieren.
  3. Gewässerentwicklung: Die ökologische Qualität und Durchgängigkeit der Gewässer wird verbessert, um die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen.
  4. Klimaangepasste Gestaltung: Schul- und Kitagelände werden entsiegelt und begrünt, Verschattungsanlagen werden gebaut, Trinkwasser wird kostenlos bereitgestellt, und Risikoprävention von Schadensereignissen wird durch bauliche Maßnahmen wie Notwasserwege, Leitdämme oder Flutflächen umgesetzt.

Antragsteller:

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderquote:

Bis zu 90 % (Abhängig von der Notwendigkeit der Förderung)

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Juli 2024. Weitere Einreichungsrunden in 2024/2025 sind vorgesehen und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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