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Investitionszuschüsse in Thüringen

Inhalt

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Zugangsbedingungen für Thüringen-Invest optimiert. Die Zahl der gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätze ist nun kein Zugangskriterium mehr, der Beitrag des Investitionsvorhabens zur Arbeitsplatzschaffung und -sicherung wird nun qualitativ bewertet.

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründern sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden.

Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:

  • Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter, materieller Wirtschaftsgüter,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn sie zur Schaffung und/oder zur Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen beitragen (im Rahmen der Antragstellung zu erläutern) oder einem Existenzgründer eine tragfähige Vollexistenz schaffen.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Investition in Thüringen durchgeführt wird. Ferner darf die Investition nicht vor Bewilligung getätigt werden.

Der Thüringen-Invest-Zuschuss ist mit Förderdarlehen kombinierbar (z.B. Thüringen Dynamik).

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Förderquote: 20 % (30 % Gaststätten und Beherbergungsgewerbe)

Investitionssumme: mind. 10.000 €, max. 500.000 €

Verfahren: einstufiges Antragsverfahren (Online Tool)

Einreichungsfrist: laufend

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de