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Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

+++letzte Frist am 15. Januar 2024+++

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege (Modul 1)
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ (Modul 2)

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Ziel im Modul 1 ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
Zweck ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur frühzeitigen Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Die Forschungsergebnisse sollen in diesem Modul bis zu einem Reifegrad weiterentwickelt werden, der eine spätere erfolgreiche Ausgründung auf den entsprechenden Märkten ermöglicht.
Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Komplementär zu der technologischen Grundlage, die im Modul 1 erforscht und entwickelt wird, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des künftigen Start-ups und der Proof of Concept beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden.

Ziel im Modul 2 ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten, vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.
Zuwendungszweck ist die Förderung risikoreicher Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland. Diese sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren.

Antragsteller:
Modul 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Modul 2: Start-ups, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderquote:
Hochschulen/Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Unternehmen 50 % (ggf. zzgl. Boni)
Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 € bei einer dreijährigen Laufzeit.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), jeweils zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres +++letzte Frist am 15. Januar 2024+++

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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