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02103 / 789 06-0

Interaktive Systeme in virtuellen und realen Räumen

Die Bekanntmachung „Interaktive Systeme in virtuellen und realen Räumen – Innovative Technologien für die digitale Gesellschaft“ fördert Projekte, die Technologien für eine gemischte Realität (inkl. Virtual Reality VR und Augmented Reality AR) um physische Interaktionsmöglichkeiten ergänzen. Ziel ist eine neue Qualität der zwischenmenschlichen Kommunikation und des Kompetenzerwerbs über Distanzen hinweg. Beispielhafte Anwendungen liegen im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe, innovative Formate zum Teilen und Erfahren von Wissen, zum Kompetenzerwerb oder auch motorisches Training.

Konkret stehen u.a. die folgenden Forschungsthemen im Fokus:

  • Erforschung und Entwicklung neuer multimodaler Interaktionstechniken und -strategien unter Verwendung von bspw. neuen Haptik-/Taktilitätskomponenten oder neuen 3D-Eingabegeräten
  • Erforschung und Entwicklung von Multi-User-Anwendungen und kooperativen MR-Umgebungen, bspw. durch gleichzeitig und möglichst echtzeitnahe Positionsbestimmung mehrerer Personen oder durch die Untersuchung der gelungenen virtuellen Abbildung von Nutzern und Nutzerinnen
  • Grundsätzliche Verbesserung der Usability, der Alltagstauglichkeit und der Nutzerakzeptanz von MR-Systemen bspw. durch Untersuchung der Auswirkungen der ständigen und anschaulichen Verfügbarkeit von Informationen auf die Gesellschaft oder die Berücksichtigung von Faktoren wie mobiler Verfügbarkeit, Finanzierbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz

Das Förderprogramm ist in zwei Module untergliedert: Modul 1 fördert Verbundprojekte mit klarem Forschungs- und Entwicklungsfokus bis hin zu Demonstratoren, Modul 2 fördert Living Labs zur verbundübergreifenden Zusammenarbeit der Projekte und einer praxisnahen Evaluation der Entwicklungen und Demonstratoren.

Während der Entwicklung sollen Nutzerinnen und Nutzer mit einbezogen und ethische, rechtliche und soziale Aspekte mit beachtet werden.

Antragsteller: Verbünde aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Eine signifikante Beteiligung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist besonders erwünscht.

Nur Partner aus einem Verbundprojekt aus Modul 1 kommen für eine Förderung in Modul 2 in Betracht.

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %.

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag), Projektskizzen sind bis zum 29. Juli 2020 einzureichen

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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