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Innovative Health Initiative

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in dem Förderaufruf der „Innovative Health Initiative (IHI)“ zwei neue Veröffentlichungen der Förderaufruf 4 und 5 im Bereich der Medizinforschung veröffentlicht. Im Rahmen der beiden Förderaufrufe verfolgt die IHI eine Verbesserung der europäischen Patientenversorgung und die Beschleunigung der Umsetzung neuer Methoden und anderer innovativer Ansätze ohne Tierversuche für die Entwicklung, Prüfung und Produktion neuer Gesundheitstechnologien.

Das IHI unterteilt die beiden Förderaufrufe in einstufige und zweistufige Ausschreibungsthemen:

Förderaufruf 4 (zweistufig):

  • Thema 1: Erweiterung des translationalen Wissens im Einsatz von Versuchstieren: ein Weg zur Reduzierung und zum Ersatz von nichtmenschlichen Primaten bei der nichtklinischen Sicherheitsbewertung
  • Thema 2: Patientenzentrierte Blutprobenentnahme zur Ermöglichung dezentraler klinischer Studien und zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • Thema 3: Inklusive klinische Studien für einen gerechten Zugang zur klinischen Forschung in Europa
  • Thema 4: Entwicklung neuer Ansätze zur Verbesserung klinischer Studien für seltene und sehr seltene Krankheiten
  • Thema 5: Sicheres und nachhaltiges Design (SSbD) von Verpackungen und Einwegprodukten für Gesundheitsprodukte
  • Thema 6: Nachhaltige zirkuläre Entwicklung und Herstellung von Gesundheitsprodukten und deren quantitative Umweltverträglichkeitsprüfung

Förderaufruf 5 (einstufig):

  • Thema 1: Beschleunigung der Umsetzung neuer Methoden und anderer innovativer Ansätze ohne Tierversuche für die Entwicklung, Prüfung und Produktion von Gesundheitstechnologien
  • Thema 2: Entwicklung und Grundsatzbeweis neuer klinischer Anwendungen von Theranostik-Lösungen
  • Thema 3: Verbesserte Vorhersage, Erkennung und Behandlungsansätze für ein umfassendes Schlaganfallmanagement
  • Thema 4: Maximierung des Potenzials der synthetischen Datenerzeugung für Anwendungen im Gesundheitswesen

Allgemeine Informationen

Förderquote:
Je nach Förderbereich und Art des Konsortiums i.d.R. bis zu 55 %

Einreichungsfrist:
IHI Call 4
1. Stufe: 08.11.2023
2. Stufe: 23.04.2024

IHI Call 5
16.01.2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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