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02103 / 789 06-0

Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

+++Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31. August 2023+++

Gegenstand der Förderung ist es, innovative Maßnahmen und Angebote zu initiieren, die das Niveau der beruflichen Bildung sowie ihre Integrationsfähigkeit sichern und ausbauen. Regionale und/oder branchenspezifische Akteure sollen in Zusammenarbeit innovative Bildungskonzepte und -angebote entwickeln und erproben.

Die umfassend und integrativ angelegten Maßnahmen und Angebote sollen strukturelle Veränderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung anstreben, die nachhaltig im System der beruflichen Bildung etabliert werden können.

Die innovativen Ideen und Konzepte zeichnet aus, dass sie:

  • junge Menschen bei ihrem erfolgreichen und erfüllenden Start in der Berufsbildung unterstützen und
  • Wege aufzeigen, wie Unternehmen eine exzellente Ausbildung sicherstellen und Auszubildenden sowie Fachkräften attraktive Karrierewege aufzeigen.

Die Konzepte sollten sich in ihrer Gestaltung an nachfolgenden Eckpfeilern orientieren:

  • Steigerung der Attraktivität und Qualität der Aus-, Fort- sowie Weiterbildung.
  • Ausbau des Prinzips der Gleichwertigkeit.
  • Gestaltung der technologischen und ökologischen Transformation für eine moderne Berufsbildung.
  • Chancen und Potenziale der Digitalisierung zur Entwicklung kreativer und neuer Ansätze (Tools) zur Anwendung im betrieblichen Umfeld.
  • Ausbau von Kooperationsnetzwerken, die besonders geeignet sind, um neuartige Angebote, Methoden und Instrumente erfolgreich zu entwickeln, umzusetzen sowie diese nachhaltig ins System der beruflichen Bildung zu transferieren.

Rein unternehmensspezifische Ansätze sind nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. Juli 2023, neu: 31. August 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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