Innovationsgutschein für Baden Würtemberg
Mit dem Innovationsgutschein „Hightech Digital“ werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die in Zusammenhang mit beispielsweise diesen Bereichen stehen:
- Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
- Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
- Internet der Dinge
- Smart Services
- Big-Data-Projekte
- Virtual und Augmented Reality
Bezuschusst werden Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen.
Der Innovationsgutschein „Hightech Digital“ ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Pro zuschussempfangendes Unternehmen (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) können maximal zwei Innovationsgutscheine vergeben werden.
Antragsteller: Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen (gem. KMU-Definition der EU). Außerdem sind mittelständische Unternehmen (gem. KMU-Definition der EU) förderberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen.
Förderquote: Bis zu 20.000 Euro und bis max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Verfahren: einstufiges Antragsverfahren (Online Tool)
Einreichungsfrist: laufend
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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