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Innovationsgutschein für Baden Würtemberg

Mit dem Innovationsgutschein „Hightech Digital“ werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die in Zusammenhang mit beispielsweise diesen Bereichen stehen:

  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • Big-Data-Projekte
  • Virtual und Augmented Reality

Bezuschusst werden Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen.

Der Innovationsgutschein „Hightech Digital“ ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Pro zuschussempfangendes Unternehmen (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) können maximal zwei Innovationsgutscheine vergeben werden.

Antragsteller: Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen (gem. KMU-Definition der EU). Außerdem sind mittelständische Unternehmen (gem. KMU-Definition der EU) förderberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen.

Förderquote: Bis zu 20.000 Euro und bis max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.

Verfahren: einstufiges Antragsverfahren (Online Tool)

Einreichungsfrist: laufend

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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