UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

InnoFinTech

InnoFinTech fördert innovative Vorhaben aus Hamburg, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Einschränkung auf Wirtschaftszweige, soweit es sich um Startups aus den Bereichen FinTech und InsurTech sowie angrenzender Segmente (z.B. LegalTech und PropTech) handelt, und kann sich auf innovative Vorhaben beziehen, die Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Gegenstand haben.

Als Innovation ist dabei – über den gesamten Prozess von der Idee bis zur Verwertung – die unternehmerische Entwicklung und Realisierung (i. S. v. Implementierung bzw. Verwertung) neuartiger Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse zu verstehen. Ein Schwerpunkt im Förderprogramm liegt auf innovativen Startups, die auch Nachhaltigkeitsziele (z.B. Klima- und Ressourcenschutz sowie Inklusion) im Blick haben.

Gefördert werden die Bereiche:
– Erarbeitung von Marktstudien/Durchführung von Machbarkeitsstudien
– Strategieentwicklung/Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie
– Suche nach Partnern/Gründungsteams/Mitarbeitern/Personalrecruiting
– Qualifizierung/Weiterbildung
– Produktentwicklung und -test/Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen
– Sicherung von Rechten/Patententwicklungen/Patentierungen
– Vermarktungsaktivitäten inkl. Aufbau von Vertriebsstrukturen

Antragsteller:
StartUps und junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen und Privatpersonen (in Unternehmensgründung)

Förderquote:
Bis zu 90 % (maximal 200.000 €)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren, Anträge können laufend bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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