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Handwerk 4.0 – digital und innovativ

Im Rahmen des BMBF-Programms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ sollen Handwerksprozesse weiterentwickelt werden, so dass verbesserte oder neuartige sowie effizientere und nachhaltigere Handwerks-Dienstleistungen angeboten werden können. Die Entwicklung neuer, durch die Digitalisierung getriebene Formen der Wertschöpfung, ist dabei ein wesentlicher Aspekt.

Es werden Verbundprojekte von Handwerks-Betrieben mit einem weiteren Handwerks-Betrieb, Lieferanten, Produzenten, IT-Dienstleister oder Forschungseinrichtungen gefördert. Es soll mindestens einer der folgenden Themenbereiche angesprochen werden:

Innovative Werkzeuge: Ergonomieverbesserung durch Robotik, Exo-Skelette; Softwarewerkzeuge wie Wissensmanagementsysteme, Ar/VR-Unterstützung

Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle: Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing; neue Konzepte der Co-Kreation und Co-Produktion, Digitalisierung mit smart-home-Systemen, Datennutzung zur Wartung etc.

Digitalisierung von Wertschöpfungsketten: Koordination von unterschiedlichen Gewerken / Dienstleistungsbündeln, Nutzung von Cloud-Diensten, Hard- und Software-Sharing, Plattformen; Optimierte Abläufe zum Kundennutzen.

Konkrete Lösungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ werden exemplarisch in den beteiligten Handwerks-Betrieben als „Best-Practice“ umgesetzt, in „Living Labs“ evaluiert und auf Transfermöglichkeiten auf andere Branchen geprüft.

Die Projekte sollen auf 3 Jahre ausgelegt sein und ein Projektvolumen von 1 Mio. € nicht unterschreiten.

Antragsteller: Unternehmen (insbesondere KMU), Hochschulen / Forschungseinrichtungen, sonstige Institutionen. Fachverbände etc. sind als ungeförderte Partner willkommen. Nur Kooperationsprojekte werden gefördert.

Förderquote: Die Förderquote liegt bei Unternehmen bis zu 50 %, bei nichtwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen bei 100 %.

Einreichungsfrist: Eine Projektskizze muss bis zum 4. Mai 2020 beim Projektträger vorliegen.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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