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02103 / 789 06-0

Grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien

Grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien ist ein Schlüsselelement der Energiewende und spielt
eine entscheidende Rolle, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Mit einer Förderbekanntmachung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms werden Demonstrationsprojekte zur Erzeugung, zur
Speicherung, zum Transport und zur Nutzung von Grünem Wasserstoff gefördert. Ziel ist es, Forschung mit praktischer Erprobung zu verknüpfen und so ein regionales Innovationscluster im Rheinischen Revier zu etablieren, dass den Strukturwandel des Rheinischen Reviers vorantreibt.

Die Förderbekanntmachung gliedert sich in das Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft (HC-H2), das als wissenschaftlich-technologischer Leuchtturm angelegt ist.

Folgende Regionen sind dem Rheinischen Revier zuzurechnen:

  • Rhein-Kreis Neuss
  • Mönchengladbach
  • Kreis Heinsberg
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Städteregion Aachen
  • Kreis Düren
  • Kreis Euskirchen

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)

Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Interessensbekundung und Skizze), bis auf weiteres jeweils zum Quartalsende 30.09., 31.12., 31.03. und 30.06.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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