Forschungszulage:
Praxisbeispiele aus dem Mittelstand
So nutzen mittelständische Unternehmen die Forschungszulage erfolgreich für ihre Innovationsprojekte.
- echte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen
- bis zu mehrere Millionen Euro steuerliche Förderung möglich
- kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Förderfähigkeit
Forschungszulage in der Praxis: So profitieren mittelständische Unternehmen
Die Forschungszulage ist nicht nur für klassische Forschung oder große Entwicklungsabteilungen gedacht. Auch mittelständische Unternehmen können ihre Innovationsprojekte steuerlich fördern lassen.
Ob neue Maschinen, innovative Softwarelösungen, verbesserte Produktionsverfahren oder technische Produkte: Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob das Projekt die Voraussetzungen des Forschungszulagengesetzes erfüllt.
Auf dieser Seite finden Sie typische Innovationsprojekte aus dem Mittelstand, die gemeinsam mit GEWI erfolgreich umgesetzt und gefördert wurden.
Direkte Steuerentlastung
Die Zulage wird mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Bei keiner oder geringer Steuerschuld kann sie ganz oder teilweise ausgezahlt werden – ein Liquiditätsvorteil insbesondere für Start-ups.
Rückwirkende Förderung
Bis zu 4 Jahre rückwirkende Beantragung möglich. Auch laufende Projekte können einbezogen werden.
Unabhängig von Unternehmensgröße & Themen
KMU, Mittelstand und Konzerne – alle Branchen und Innovationsstufen sind förderfähig.
Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
Förderfähige Kosten können bis zu 12 Mio. € betragen; für KMU gilt 35%, für Nicht-KMU 25%.
Ist Ihr Projekt ebenfalls förderfähig?
Viele Unternehmen unterschätzen das Potenzial ihrer Entwicklungsprojekte.
Lassen Sie Ihr Vorhaben unverbindlich prüfen und erfahren Sie innerhalb kurzer Zeit, ob eine Forschungszulage möglich ist.
Praxisbeispiele erfolgreicher Forschungszulagen
Ob Maschinenbau, Software oder neue Produktionsverfahren – viele Entwicklungsprojekte im Mittelstand erfüllen die Voraussetzungen der Forschungszulage. Entscheidend sind nicht Branche oder Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgrad und die technischen Herausforderungen Ihres Projekts.
Welche Projekte sind für die Forschungszulage geeignet?
Ob Maschinenbau, Chemie, Software, Lebensmittel oder Energietechnik – innovative Entwicklungsprojekte aus nahezu allen Branchen können für die Forschungszulage infrage kommen. Entscheidend sind nicht Branche oder Unternehmensgröße, sondern Innovationsgrad und technische Herausforderungen des Projekts.
Maschinen- & Anlagenbau
Neue Maschinen, Anlagen, Komponenten und Fertigungstechnologien.
Software, KI & Digitalisierung
Software, KI, Algorithmen, Plattformen und digitale Prozesse.
Automotive & Mobilität
Fahrzeugtechnik, Komponenten, Mobilitäts- und Antriebssysteme.
Chemie & Werkstoffe
Neue Materialien, Beschichtungen, Werkstoffe und chemische Verfahren.
Biotechnologie & Pharma
Biotechnologische Verfahren, Wirkstoffe und pharmazeutische Entwicklungen.
Medizintechnik &
Digital Health
Medizinische Produkte, Diagnostik, Geräte und digitale Gesundheitslösungen.
Lebensmittel & Ernährung
Neue Produkte, Herstellungsverfahren und Lebensmitteltechnologien.
Energiesysteme & -technologien
Neue Energiesysteme, Speicher, Wasserstoff und erneuerbare Energien.
Umwelt- & Ressourcentechnik
Umwelttechnologien sowie ressourcen- und materialeffiziente Verfahren.
Kreislaufwirtschaft & Recycling
Recycling, Wiederverwendung und innovative Kreislaufprozesse.
Bauen & Gebäude
Neue Bauverfahren, Gebäudetechnik und digitale Planung.
Logistik & maritime Wirtschaft
Innovative Lieferketten, Logistiksysteme und maritime Technologien.
Landwirtschaft & Agrartechnik
Agrartechnik sowie innovative Verfahren für Landwirtschaft und Gartenbau.
Produktion & Automatisierung
Automatisierte Prozesse, intelligente Fertigung und Prozessoptimierung.
Elektrotechnik & Sensorik
Elektrische Systeme, Sensoren, Steuerungen und Messtechnik.
Textilien & Verpackung
Neue Materialien, Textiltechnologien und Verpackungslösungen.
Sie finden sich hier nicht wieder?
Das muss nichts bedeuten. Die Forschungszulage ist branchenoffen. Viele Innovationsprojekte unterscheiden sich zwar im Detail, erfüllen aber dennoch die Voraussetzungen der Forschungszulage. Entscheidend ist die individuelle Bewertung Ihres Projekts.
Lassen Sie Ihr Vorhaben unverbindlich prüfen und erfahren Sie, welches Förderpotenzial in Ihrem Projekt steckt.
Kostenloses Live-Webinar rund um aktuelle Unternehmens-Förderungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie in unseren kostenlosen Info-Seminaren, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese erfolgreich nutzen können. Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen teilt Ihre Praxiserfahrungen aus über 20 Jahren Fördermittelberatung. Das erwartet Sie konkret:
Überblick über Förderprogramme, die Forschungszulage und aktuelle Entwicklungen im Fördermittelbereich.
Erfahrungen und typische Fragestellungen aus realen Förderprojekten.
Persönliche Fragen direkt im Live-Webinar besprechen.
Aktuelle Webinare im Überblick
Forschungszulage für Unternehmen
Praxisnahe Einblicke in Voraussetzungen, Projektansätze und aktuelle Entwicklungen rund um die steuerliche Forschungsförderung.
- Weitere Termine ab Oktober
Fördermittel richtig nutzen – Chancen erkennen, Fehler vermeiden
Wie Unternehmen Förderprogramme gezielt für Innovations-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte einsetzen können.
- Weitere Termine ab Oktober
Ablauf der Forschungszulage – die Schritte im Überblick
GEWI begleitet Sie durch das gesamte Verfahren der Forschungszulage – von der ersten Prüfung über die Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bis zur steuerlichen Geltendmachung und möglichen Auszahlung.
Wir bereiten Ihr FuE-Vorhaben fördergerecht auf, übernehmen die fachliche Ausarbeitung und begleiten Rückfragen und weitere Schritte. So sparen Sie interne Ressourcen und können das Förderpotenzial Ihres Projekts bestmöglich ausschöpfen.
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und identifizieren die relevanten FuE-Tätigkeiten und Entwicklungsschwerpunkte.
Projekt vorbereiten
Wir strukturieren das Projekt und arbeiten Innovationsgrad, technische Herausforderungen und Entwicklungsrisiken fördergerecht heraus.
Antrag bei der BSFZ
GEWI erstellt den Antrag auf Bescheinigung und übernimmt die fachliche Ausarbeitung sowie die Bearbeitung möglicher Rückfragen der BSFZ.
Bescheinigung erhalten
Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes erfüllt. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die erforderliche Bescheinigung.
Forschungszulage beantragen
Auf Basis der BSFZ-Bescheinigung wird die Forschungszulage für die förderfähigen Aufwendungen beim zuständigen Finanzamt beantragt – in der Regel in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Verrechnung bzw. Auszahlung
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit der Steuerschuld. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der verbleibende Betrag ausgezahlt – auch bei fehlender Steuerschuld.
GEWI begleitet Unternehmen verlässlich durch die gesamte Förderlaufzeit — mit strukturierter Unterstützung, vorausschauender Projektbegleitung und einem erfahrenen Partner an der Seite, wenn Projekte komplexer werden.
Forschungszulage: Aus erfolgreichen Praxisbeispielen wird mit GEWI Ihr eigener Fördererfolg
Die Praxisbeispiele zeigen: Viele mittelständische Innovationsprojekte sind förderfähig. Dennoch bleiben jedes Jahr Fördermittel ungenutzt, weil Unternehmen ihr Potenzial falsch einschätzen.
Seit über 40 Jahren unterstützt GEWI Unternehmen dabei, Förderpotenziale zu erkennen und die Forschungszulage erfolgreich bis zur Auszahlung umzusetzen.
- Individuelle Fördermittelstrategie mit Prüfung alternativer und ergänzender Fördermöglichkeiten
- Zentrale Koordination der Forschungszulage in Unternehmensverbünden
- Technische Expertise durch Naturwissenschaftler, Ingenieure und Kaufleute
- Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater im gesamten Verfahren
- Forschungszulage auch ohne Steuerschuld mit möglicher Auszahlung
Perfekt vorbereitet: Die Checkliste für Ihr Erstgespräch mit einem Fördermittelberater
Wer ein konkretes Projekt plant, kann sich mit dieser Checkliste optimal vorbereiten.
- Welche Unterlagen sollten bereitliegen?
- Wie schätzen Sie die Förderhöhe ein?
- Welche Fragen sollten vorab beantwortet sein?
- Welche Risiken können ausgeschlossen werden?
Erfolgreiche Förderprojekte und langfristige Partnerschaften
Unternehmen verschiedener Branchen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere persönliche Begleitung bei Förderprojekten, Förderprogrammen und Innovationsvorhaben.
Auszug aus unserer Kundenliste
GEWI Magazin: Neues und Wichtiges zur Forschungszulage
GEWI: Über 40 Jahre Erfahrung für Ihren Fördererfolg
Seit über 40 Jahren sind wir von GEWI Ihr verlässlicher Partner für die ganzheitliche Unterstützung bei Förderprojekten. Mit einem interdisziplinären Team aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten garantieren wir Ihnen eine professionelle Begleitung – von der ersten Fördermittelprüfung bis über die Projektlaufzeit hinaus.
Durch unsere langjährige Erfahrung minimieren wir Risiken, steigern Ihre Förderchancen und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Projekt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer maßgeschneiderten, ganzheitlichen Betreuung, die keine Wünsche offen lässt.
Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!
Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!
- Kostenlos & unverbindlich
- In 2 Minuten ausgefüllt
- Förderpotenziale schnell erkennen
Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Kann die Forschungszulage auch genutzt werden, wenn keine Steuern gezahlt werden?
Ja, die Forschungszulage kann auch von Unternehmen ohne aktuelle Steuerschuld genutzt werden. Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, wird der verbleibende Betrag ausgezahlt – besonders relevant für Start-ups und Unternehmen ohne aktuelle Steuerlast.
Wird für die Forschungszulage ein Steuerberater benötigt?
Für den Antrag bei der BSFZ ist kein Steuerberater erforderlich. GEWI übernimmt die förderfachliche und technische Begleitung und stimmt sich bei steuerlichen Fragestellungen und der Beantragung beim Finanzamt eng mit dem Steuerberater ab.
Kann die Forschungszulage auch von Konzernen und Unternehmensverbünden genutzt werden?
Ja, auch verbundene Unternehmen können die Forschungszulage nutzen. Dabei sind besondere Vorgaben zu beachten. GEWI unterstützt bei der zentralen Koordination über Gesellschaften und Projekte hinweg.
Muss ein Projekt vollständig neu sein?
Nein, auch Weiterentwicklungen bestehender Produkte oder Prozesse können förderfähig sein, sofern technische Unsicherheiten bestehen und neues Wissen geschaffen wird.
Kann ein bereits gestartetes Projekt gefördert werden?
Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich auch für bereits begonnene Projekte und sogar vier Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.