Forschungszulage NRW:
Steuerliche Förderung für Ihre Innovationen
Bis zu 35 % Zuschuss für Forschung, Entwicklung & Innovation für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
- Profitieren Sie als NRW-Unternehmen von bis zu 35 % Zuschuss auf Ihre F&E-Kosten
- Rückwirkende Förderung für laufende oder bereits gestartete Projekte
- Einfacher, unbürokratischer Antrag – mit GEWI seit 40 Jahren sicher umgesetzt
Warum die Forschungszulage für NRW-Unternehmen besonders attraktiv ist
NRW gehört zu den forschungsstärksten Bundesländern. Unternehmen profitieren hier besonders von der Kombination aus steuerlicher Forschungszulage und ergänzender Projektförderung. Die Forschungszulage bietet dabei maximale Flexibilität – ohne Fristen, themenoffen und rückwirkend.
Direkte Steuerentlastung
Die Zulage wird direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet – Liquiditätsvorteil inklusive.
Rückwirkende Förderung
Bis zu 4 Jahre rückwirkende Beantragung möglich. Auch laufende Projekte können einbezogen werden.
Unabhängig von Unternehmensgröße & Themen
KMU, Mittelstand und Konzerne – alle Branchen und Innovationsstufen sind förderfähig.
Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
Förderfähige Kosten können bis zu 12 Mio. € betragen; für KMU gilt 35%, für Nicht-KMU 25%.
Persönliche Beratung zu Fördermitteln und Förderprogrammen
Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten, Innovationsprojekten oder aktuellen Förderprogrammen? Wir unterstützen Unternehmen seit 1984 bei der Orientierung in der Förderlandschaft und begleiten Projekte mit technischer Expertise, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung.
Ob erste Einschätzung oder konkrete Projektplanung – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Kostenloses Live-Webinar rund um aktuelle Unternehmens-Förderungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie in unseren kostenlosen Info-Seminaren, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese erfolgreich nutzen können. Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen teilt Ihre Praxiserfahrungen aus über 20 Jahren Fördermittelberatung. Das erwartet Sie konkret:
Überblick über Förderprogramme, die Forschungszulage und aktuelle Entwicklungen im Fördermittelbereich.
Erfahrungen und typische Fragestellungen aus realen Förderprojekten.
Persönliche Fragen direkt im Live-Webinar besprechen.
Aktuelle Webinare im Überblick
Forschungszulage für Unternehmen
Praxisnahe Einblicke in Voraussetzungen, Projektansätze und aktuelle Entwicklungen rund um die steuerliche Forschungsförderung.
- Weitere Termine ab September
Fördermittel richtig nutzen – Chancen erkennen, Fehler vermeiden
Wie Unternehmen Förderprogramme gezielt für Innovations-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte einsetzen können.
- Weitere Termine ab September
In 6 Schritten zur erfolgreichen Forschungszulage
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen Ihre Projekte hinsichtlich Innovationsgrad, Anforderungen und Kosten.
Passendes Fördermodell auswählen
Gemeinsam identifizieren wir das optimale Vorgehen für Ihr Vorhaben.
Antrag erstellen
Strukturierte Beschreibung, Budgetierung, Zeitplanung – wir übernehmen alles.
Einreichung & Kommunikation
GEWI reicht fristgerecht ein und klärt Rückfragen.
Bewilligung & Vertragsunterlagen
Wir begleiten Sie sicher durch alle Formalitäten.
Projektbegleitung & Nachweisführung
GEWI hält Fristen ein, erstellt Reports und sorgt für eine reibungslose Auszahlung.
Erfolgreiche Praxisbeispiele – Case Studies
GEWI begleitet Unternehmen verlässlich durch die gesamte Förderlaufzeit — mit strukturierter Unterstützung, vorausschauender Projektbegleitung und einem erfahrenen Partner an der Seite, wenn Projekte komplexer werden.
Forschungszulage NRW: Ihre Vorteile mit GEWI als Fördermittelexperte
Immer mehr NRW-Unternehmen nutzen die steuerliche Forschungszulage, um Entwicklungsprojekte voranzutreiben – von Industrie über Maschinenbau bis Softwareentwicklung. GEWI begleitet Sie dabei von der ersten Förderfähigkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Abrechnung. Diskret, zuverlässig und mit jahrzehntelanger Erfahrung.
- Seit 1984 auf Fördermittel spezialisiert – unabhängig und ausschließlich im Auftrag von Unternehmen
- Naturwissenschaftler, Ingenieure & Kaufleute als feste Mitarbeiter
- Vollständige Betreuung: Antrag, Projektbegleitung, Reporting, Nachweispflichten
- Maximale Ausschöpfung aller förderfähigen Kosten
Perfekt vorbereitet: Die Checkliste für Ihr Erstgespräch mit einem Fördermittelberater
Wer ein konkretes Projekt plant, kann sich mit dieser Checkliste optimal vorbereiten.
- Welche Unterlagen sollten bereitliegen?
- Wie schätzen Sie die Förderhöhe ein?
- Welche Fragen sollten vorab beantwortet sein?
- Welche Risiken können ausgeschlossen werden?
Erfolgreiche Förderprojekte und langfristige Partnerschaften
Unternehmen verschiedener Branchen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere persönliche Begleitung bei Förderprojekten, Förderprogrammen und Innovationsvorhaben.
Auszug aus unserer Kundenliste
GEWI Magazin: Neues und Wichtiges zur Forschungszulage
Branche:Chemie Unternehmen:Großunternehmen Standort:Bayern Projekt Ein bayerisches Chemieunternehmen produziert Spezialchemikalien für...
Branche:Automobilindustrie Unternehmen:KMU Standort:Bayern Projekt Ein Automobil-Zulieferer aus Bayern plante den...
Branche:Logistik Unternehmen:Mittelstand / KMU Standort:Thüringen Projekt Ein mittelständisches Unternehmen aus...
Häufige Fragen zur Forschungszulage in NRW
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZul) ist seit dem 01.01.2020 eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind. Sie wurde durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt, im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) angepasst und im Januar 2026 durch das „Wachstumsbooster-Gesetz“ deutlich ausgeweitet. Im Unterschied zur klassischen Projektförderung, die spezifische Zuschüsse für Forschung und Entwicklung anbietet, gilt die Forschungszulage grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen (gemäß EStG, KStG), unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Innovationsthema.
Wichtige Eckpunkte:
- Gesetzlicher Anspruch auf die Zulage bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Verrechnung mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer
- Auszahlung, falls keine Steuerlast anfällt
- Digitalisierter Antragsprozess und keine inhaltlichen Berichtspflichten
- Auch gescheiterte Projekte können gefördert werden
- Keine Bonitätsprüfung erforderlich
Die Forschungszulage bietet somit eine breit angelegte, steuerliche Unterstützung für F&E-Aktivitäten und stellt eine Alternative zur projektbezogenen Förderung dar.
Wird die Förderung regional angepasst?
Nein, die Forschungszulage ist bundesweit einheitlich geregelt. Unternehmen erhalten unabhängig vom Standort in Deutschland die gleiche Förderquote und profitieren von denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Es gibt keine landesspezifischen Fördersätze oder Budgetbegrenzungen. Allerdings kann das regionale Innovationsumfeld, etwa durch starke Forschungsnetzwerke oder ergänzende Landesprogramme, zusätzliche Vorteile bieten. Die Höhe der Forschungszulage selbst bleibt jedoch überall gleich.
Wer wird durch die Forschungszulage gefördert?
Die Forschungszulage (FZul) richtet sich an Unternehmen aller Branchen, Größen und Innovationsstufen, unabhängig vom Thema des Projekts. Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung, die thematisch eingegrenzt ist, bietet die FZul breitere Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE) und wurde durch das Wachstumschancen- sowie Wachstumsbooster-Gesetz noch attraktiver gestaltet.
Besonders gefördert werden:
- Unternehmen jeder Größe: Von Start-ups bis zu großen Konzernen.
- Innovationslevel: Auch Projekte mit geringerer Innovationshöhe sind förderfähig.
- Branchenvielfalt: Offen für alle Wirtschaftssektoren.
- Fremdvergabe: Projekte können bis zu 100 % an Externe vergeben werden.
- Flexible Nutzung: Vor, während oder nach Abschluss des Projekts, auch rückwirkend.
Unternehmen, die auf zeitliche Flexibilität, reduzierte Bürokratie und breite Fördermöglichkeiten Wert legen, profitieren besonders von der Forschungszulage.
Wie hoch kann die Forschungszulage-Förderung sein?
Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen. Förderfähig sind:
- Personalkosten: Für eigene Mitarbeiter, die an FuE-Projekten arbeiten.
- Externe Dienstleistungen: Auftragsforschung oder Fremdleistungen.
- Eigenleistungen von Mitunternehmern, die kein festes Gehalt beziehen.
- Investitionsgüter: Abschreibung auf Investitionsgüter wie Labor- und Testgeräte.
Durch die Änderungen zum 1. Januar 2026 wurde der förderfähige Höchstbetrag pro Unternehmensverbund von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr angehoben. Die Förderquote beträgt 25 % für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar eine Quote von 35 % erhalten.
Damit kann ein Unternehmen maximal 4,2 Mio. € an Forschungszulage pro Jahr erhalten.
Außerdem können erstmals pauschalierte Gemeinkosten in Höhe von 20 % der zulagefähigen Kosten angesetzt werden (für Projekte mit Projektstart ab dem 1. Januar 2026).
Was kann mit der Forschungszulage gefördert werden?
Die Forschungszulage unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) und ist branchenunabhängig. Trotz des formalen Namens bietet sie eine unbürokratische und flexible Förderung für Projekte mit moderaten Anforderungen. Gefördert werden beispielsweise:
- Produktentwicklungen: Entwicklung von Maschinen, Komponenten oder marktnahen Innovationen.
- Optimierung von Produktionsprozessen: Technische Auslegungen, Prozessoptimierungen oder Neuentwicklungen.
- Prototypen und Anlagen: Konstruktion und Test von Prototypen, Versuchsanlagen und Demonstrationsprojekten.
- Digitale Geschäftsmodelle: Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsstrategien.
- Softwareentwicklungen: Projekte, die über Standardarbeiten hinausgehen.
Die Bewertungskriterien der steuerlichen FuE-Förderung basieren auf den sogenannten Frascati-Kriterien. Zentrale Erfolgsfaktoren sind:
- Innovationsgrad: das Projekt muss einen Neuheitscharakter aufweisen
- Ungewissheit: das Vorhaben muss Unsicherheiten in Bezug auf das Projektergebnis aufweisen (technisches Risiko)
- Planmäßigkeit: die Maßnahme muss sich durch Messbarkeit, Übertragbarkeit und Reproduzierbarkeit auszeichnen, in Arbeitspakete strukturiert und budgetierbar sein