Forschungszulage NRW:
Steuerliche Förderung für Ihre Innovationen
Bis zu 35 % Zuschuss für Forschung, Entwicklung & Innovation für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
- Profitieren Sie als NRW-Unternehmen von bis zu 35 % Zuschuss auf Ihre F&E-Kosten
- Rückwirkende Förderung für laufende oder bereits gestartete Projekte
- Einfacher, unbürokratischer Antrag – mit GEWI seit 40 Jahren sicher umgesetzt
Auszug aus unserer Kundenliste
Warum die Forschungszulage für NRW-Unternehmen besonders attraktiv ist
NRW gehört zu den forschungsstärksten Bundesländern. Unternehmen profitieren hier besonders von der Kombination aus steuerlicher Forschungszulage und ergänzender Projektförderung. Die Forschungszulage bietet dabei maximale Flexibilität – ohne Fristen, themenoffen und rückwirkend.
Direkte Steuerentlastung
Die Zulage wird direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet – Liquiditätsvorteil inklusive.
Rückwirkende Förderung
Bis zu 4 Jahre rückwirkende Beantragung möglich. Auch laufende Projekte können einbezogen werden.
Unabhängig von Unternehmensgröße & Themen
KMU, Mittelstand und Konzerne – alle Branchen und Innovationsstufen sind förderfähig.
Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
Förderfähige Kosten können bis zu 12 Mio. € betragen; für KMU gilt 35%, für Nicht-KMU 25%.
Kostenloses Live-Webinar mit Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen – alles, was Sie zur Forschungszulage wissen müssen
Nächster Termin: Donnerstag, 28.05.2026, 16:00–17:00 Uhr.
Begrenzte Plätze – jetzt anmelden und Teilnahme sichern.
NRW-Unternehmen erhalten hier die Gelegenheit, direkt von einer der führenden Fördermittelexpertinnen Deutschlands zu lernen. Klar, verständlich und praxisnah – mit echten Beispielen aus Innovationsprojekten in Nordrhein-Westfalen.
Was Sie im Webinar erwartet – klarer Nutzen statt nur Fakten
Für wen ist das Webinar ideal?
Unternehmen aus NRW, die bereits Entwicklungs- oder Innovationsprojekte starten
Unternehmen, die prüfen möchten, ob die Forschungszulage für Sie in Frage kommt – für KMU, Mittelstand und große Unternehmen.
Geschäftsführer, Innovationsleiter, Entwicklungsleiter, Technische Leiter
Unternehmen, die bereits gehört haben, dass es „kompliziert“ sei und das Gegenteil erleben möchten
Sonja Stockhausen – seit über 20 Jahren Expertin für Fördermittel, Innovationsfinanzierung und Forschungszulage.
- begleitet Unternehmen aus Mittelstand, Industrie & Technologiebranchen
- weist eine Erfolgsquote auf, die weit über dem Durchschnitt liegt
- bekannt für ihre Fähigkeit, komplexe Förderlogiken extrem verständlich zu erklären
- hat hunderte von Unternehmen durch den Forschungszulage-Prozess geführt
- Speakerin, Dozentin & gefragte Expertin in Fachmedien
Perfekt vorbereitet: Die Checkliste für Ihr Erstgespräch mit einem Fördermittelberater
Wer ein konkretes Projekt plant, kann sich mit dieser Checkliste optimal vorbereiten.
- Welche Unterlagen sollten bereitliegen?
- Wie schätzen Sie die Förderhöhe ein?
- Welche Fragen sollten vorab beantwortet sein?
- Welche Risiken können ausgeschlossen werden?
Forschungszulage NRW: Ihre Vorteile mit GEWI als Fördermittelexperte
Immer mehr NRW-Unternehmen nutzen die steuerliche Forschungszulage, um Entwicklungsprojekte voranzutreiben – von Industrie über Maschinenbau bis Softwareentwicklung. GEWI begleitet Sie dabei von der ersten Förderfähigkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Abrechnung. Diskret, zuverlässig und mit jahrzehntelanger Erfahrung.
- Seit 1984 auf Fördermittel spezialisiert – unabhängig und ausschließlich im Auftrag von Unternehmen
- Naturwissenschaftler, Ingenieure & Kaufleute als feste Mitarbeiter
- Vollständige Betreuung: Antrag, Projektbegleitung, Reporting, Nachweispflichten
- Maximale Ausschöpfung aller förderfähigen Kosten
In 6 Schritten zur erfolgreichen Forschungszulage
1.
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen Ihre Projekte hinsichtlich Innovationsgrad, Anforderungen und Kosten.
2.
Passendes Fördermodell auswählen
Gemeinsam identifizieren wir das optimale Vorgehen für Ihr Vorhaben.
3.
Antrag erstellen
Strukturierte Beschreibung, Budgetierung, Zeitplanung – wir übernehmen alles.
4.
Einreichung & Kommunikation
GEWI reicht fristgerecht ein und klärt Rückfragen.
5.
Bewilligung & Vertragsunterlagen
Wir begleiten Sie sicher durch alle Formalitäten.
6.
Projektbegleitung & Nachweisführung
GEWI hält Fristen ein, erstellt Reports und sorgt für eine reibungslose Auszahlung.
Vertiefen Sie die 6 Schritte – mit unserem Praxisleitfaden zur Forschungszulage
Für eine erfolgreiche Antragstellung zählen die richtigen Details: Welche Unterlagen werden benötigt? Wie formulieren Sie Ihr Projekt? Was verlangen die Frascati-Kriterien wirklich? Unser kompakter Leitfaden gibt Ihnen die Antworten – übersichtlich und praxisnah.
Erfolgreiche Praxisbeispiele zur Forschungszulage in NRW
Wie Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Strukturen – vom innovativen Start-up bis zum etablierten Konzern – die Forschungszulage strategisch für ihre Innovationsvorhaben einsetzen, zeigen die folgenden Case Studies.
Im Fokus stehen dabei die jeweilige Ausgangssituation, der strukturierte Lösungsansatz mit GEWI und das konkret erzielte Förderergebnis.
Branche: Lebensmittelindustrie
Unternehmen: Konzern
Standort: NRW
Herausforderung
Ein Großunternehmen aus Nordrhein-Westfalen plante die Beantragung der Forschungszulage für ein komplexes Projekt in der Prozessindustrie. Das Vorhaben wurde konzernweit umgesetzt, unter Einbindung mehrerer Gesellschaften sowie externer FuE-Partner. Während der Projektdurchführung wurden die Gesellschaften gesellschaftsrechtlich umstrukturiert – Organisation und auch Mitarbeiter des Projekts wurden im Jahr 2023 neuen Gesellschaften zugeordnet.
Es bestand Unklarheit, welche Gesellschaft zu welchem Zeitpunkt antragsberechtigt ist.
Erfolg
GEWI analysierte die vollständige Konzern- und Projektstruktur. Auf dieser Basis wurde das Projekt konsequent entlang der Förderlogik der Forschungszulage aufbereitet und transparent dargestellt. Gemeinsam mit Projektcontrolling und Fachabteilungen prüfte GEWI die zugrunde liegenden Verträge, Aufträge und Kostenstrukturen und identifizierte so die Antragsteller mit den jeweils zugehörigen Kosten. Daraus entwickelte GEWI eine klare Antragsstrategie in Form von zwei separaten Kooperationsvorhaben.
Beide Anträge wurden dann positiv beschieden. Die Unternehmensgruppe konnte das Förderpotenzial vollständig ausschöpfen und profitierte von einer Forschungszulage im mittleren 7-stelligen Bereich.
Branche: Software / Künstliche Intelligenz
Unternehmen: Start-up
Standort: NRW
Herausforderung
Ein KI-Start-up aus NRW entwickelte ein neuartiges Verfahren zur Analyse großer, heterogener Datenmengen und plante die Inanspruchnahme der Forschungszulage. Die technologische Herausforderung lag in Trainingsstabilität, Datenqualität und Übertragbarkeit der Ergebnisse.
Nachdem das Unternehmen von mehreren Seiten erfuhr, dass die Beantragung der Forschungszulage für Softwareprojekte argumentativ herausfordernd ist, wandte sich die Firma auf Empfehlung des Steuerberaters an GEWI.
Erfolg
GEWI arbeitete die zugrunde liegenden Entwicklungsannahmen, Testdesigns und Fehlschlagszenarien systematisch heraus und grenzte das Vorhaben klar vom Stand der Technik ab. Auf die Besonderheiten von Softwareentwicklungen wurde im Antrag argumentativ eingegangen. Das Projekt wurde positiv beschieden.
Das nordrhein-westfälische Start-up erhielt eine substanzielle Forschungszulage und konnte seine Entwicklungsaktivitäten signifikant ausweiten.
Branche: Biotechnologie
Unternehmen: Start-up
Standort: NRW
Herausforderung
Ein Start-up aus Nordrhein-Westfalen verfolgte zwei technologisch anspruchsvolle Entwicklungsprojekte im Bereich Biotech / Life Science. Die Teams arbeiteten stark lösungsorientiert, hatten jedoch Schwierigkeiten, die zugrunde liegenden wissenschaftlich-technischen Unsicherheiten explizit darzustellen. Eine klare Risikoargumentation ist allerdings zwingend erforderlich für einen erfolgreichen Antrag bei der Forschungszulage.
Erfolg
GEWI strukturierte in Workshops die technologischen Hypothesen und Fehlschlagszenarien systematisch heraus. Die impliziten Unsicherheiten wurden präzise vom Stand der Technik abgegrenzt und förderlogisch aufbereitet. Beide Projekte wurden positiv beschieden.
Das Start-up erhielt eine Forschungszulage im hohen sechsstelligen Bereich und gewann für künftige Anträge zugleich ein belastbares Verständnis der Bewertungsmaßstäbe.
Branche: Energieeffizienz / Metallverarbeitung
Unternehmen: Konzern
Standort: NRW
Herausforderung
Das große Unternehmen führte ein innovatives Projekt zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in einem energieintensiven Produktionsprozess durch und hatte hierfür im Vorfeld erfolgreich mit GEWI die Forschungszulage in Anspruch genommen. Nun ergaben sich während der Projektdurchführung zusätzliche technologische Erweiterungen mit erheblichem Innovationspotenzial, die im Forschungszulagenantrag zuvor nicht abgebildet wurden.
Das Unternehmen aus NRW plante, für diese Kosten einen neuen Antrag auf Forschungszulage einzureichen.
Erfolg
GEWI analysierte den Vorgang und empfahl keinen neuen Antrag. Der Innovationssprung war zu gering. Zudem hatte die Firma die Kosten nicht klar vom bestehenden Projekt abgegrenzt, was zu Risiken im Fall einer späteren Prüfung führte. GEWI empfahl daher, das bereits genehmigte Forschungszulagenprojekt anzupassen und die zusätzlichen Aktivitäten nachträglich hierunter zu beantragen. Die Anpassung wurde positiv bewertet.
Das Unternehmen erhöhte sein Fördervolumen um weitere 280.000 € auf insgesamt 650.000 €.
GEWI unterstützt Sie dabei, die Forschungszulage für Ihr Innovationsvorhaben optimal zu nutzen – von der strategischen Einordnung bis zur erfolgreichen steuerlichen Geltendmachung.
Das sagen unsere Kunden
GEWI Magazin: Neues und Wichtiges zur Forschungszulage
Häufige Fragen zur Forschungszulage in NRW
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZul) ist seit dem 01.01.2020 eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind. Sie wurde durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt, im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) angepasst und im Januar 2026 durch das „Wachstumsbooster-Gesetz“ deutlich ausgeweitet. Im Unterschied zur klassischen Projektförderung, die spezifische Zuschüsse für Forschung und Entwicklung anbietet, gilt die Forschungszulage grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen (gemäß EStG, KStG), unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Innovationsthema.
Wichtige Eckpunkte:
- Gesetzlicher Anspruch auf die Zulage bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Verrechnung mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer
- Auszahlung, falls keine Steuerlast anfällt
- Digitalisierter Antragsprozess und keine inhaltlichen Berichtspflichten
- Auch gescheiterte Projekte können gefördert werden
- Keine Bonitätsprüfung erforderlich
Die Forschungszulage bietet somit eine breit angelegte, steuerliche Unterstützung für F&E-Aktivitäten und stellt eine Alternative zur projektbezogenen Förderung dar.
Wird die Förderung regional angepasst?
Nein, die Forschungszulage ist bundesweit einheitlich geregelt. Unternehmen erhalten unabhängig vom Standort in Deutschland die gleiche Förderquote und profitieren von denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Es gibt keine landesspezifischen Fördersätze oder Budgetbegrenzungen. Allerdings kann das regionale Innovationsumfeld, etwa durch starke Forschungsnetzwerke oder ergänzende Landesprogramme, zusätzliche Vorteile bieten. Die Höhe der Forschungszulage selbst bleibt jedoch überall gleich.
Wer wird durch die Forschungszulage gefördert?
Die Forschungszulage (FZul) richtet sich an Unternehmen aller Branchen, Größen und Innovationsstufen, unabhängig vom Thema des Projekts. Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung, die thematisch eingegrenzt ist, bietet die FZul breitere Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE) und wurde durch das Wachstumschancen- sowie Wachstumsbooster-Gesetz noch attraktiver gestaltet.
Besonders gefördert werden:
- Unternehmen jeder Größe: Von Start-ups bis zu großen Konzernen.
- Innovationslevel: Auch Projekte mit geringerer Innovationshöhe sind förderfähig.
- Branchenvielfalt: Offen für alle Wirtschaftssektoren.
- Fremdvergabe: Projekte können bis zu 100 % an Externe vergeben werden.
- Flexible Nutzung: Vor, während oder nach Abschluss des Projekts, auch rückwirkend.
Unternehmen, die auf zeitliche Flexibilität, reduzierte Bürokratie und breite Fördermöglichkeiten Wert legen, profitieren besonders von der Forschungszulage.
Wie hoch kann die Forschungszulage-Förderung sein?
Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen. Förderfähig sind:
- Personalkosten: Für eigene Mitarbeiter, die an FuE-Projekten arbeiten.
- Externe Dienstleistungen: Auftragsforschung oder Fremdleistungen.
- Eigenleistungen von Mitunternehmern, die kein festes Gehalt beziehen.
- Investitionsgüter: Abschreibung auf Investitionsgüter wie Labor- und Testgeräte.
Durch die Änderungen zum 1. Januar 2026 wurde der förderfähige Höchstbetrag pro Unternehmensverbund von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr angehoben. Die Förderquote beträgt 25 % für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar eine Quote von 35 % erhalten.
Damit kann ein Unternehmen maximal 4,2 Mio. € an Forschungszulage pro Jahr erhalten.
Außerdem können erstmals pauschalierte Gemeinkosten in Höhe von 20 % der zulagefähigen Kosten angesetzt werden (für Projekte mit Projektstart ab dem 1. Januar 2026).
Was kann mit der Forschungszulage gefördert werden?
Die Forschungszulage unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) und ist branchenunabhängig. Trotz des formalen Namens bietet sie eine unbürokratische und flexible Förderung für Projekte mit moderaten Anforderungen. Gefördert werden beispielsweise:
- Produktentwicklungen: Entwicklung von Maschinen, Komponenten oder marktnahen Innovationen.
- Optimierung von Produktionsprozessen: Technische Auslegungen, Prozessoptimierungen oder Neuentwicklungen.
- Prototypen und Anlagen: Konstruktion und Test von Prototypen, Versuchsanlagen und Demonstrationsprojekten.
- Digitale Geschäftsmodelle: Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsstrategien.
- Softwareentwicklungen: Projekte, die über Standardarbeiten hinausgehen.
Die Bewertungskriterien der steuerlichen FuE-Förderung basieren auf den sogenannten Frascati-Kriterien. Zentrale Erfolgsfaktoren sind:
- Innovationsgrad: das Projekt muss einen Neuheitscharakter aufweisen
- Ungewissheit: das Vorhaben muss Unsicherheiten in Bezug auf das Projektergebnis aufweisen (technisches Risiko)
- Planmäßigkeit: die Maßnahme muss sich durch Messbarkeit, Übertragbarkeit und Reproduzierbarkeit auszeichnen, in Arbeitspakete strukturiert und budgetierbar sein
Partnerschaft & Kooperationen

















