Neuer Förderaufruf für autonomes Fahren

KI generiert

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf Investitionen in Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen. Das Ziel der Förderung für autonomes Fahren besteht darin, autonome Fahrzeuge stärker aus der Erprobung in den dauerhaften Einsatz zu überführen. Besonders relevant sind entsprechende Lösungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum. Autonome Fahrzeuge können beispielsweise helfen, Mobilitätsangebote in ländlichen Regionen und städtischen Randlagen auszubauen. Im Güterverkehr können sie Transportprozesse effizienter gestalten und dazu beitragen, die Auswirkungen des zunehmenden Fahrpersonalmangels abzufedern.

Gefördert werden Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen. Dazu zählt sowohl die Beschaffung bereits entsprechend ausgestatteter Fahrzeuge als auch der Erwerb von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden. Ebenfalls förderfähig sind die nachträgliche Ausstattung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen sowie Leasingmodelle. Damit kann das Programm auch für Unternehmen interessant sein, die nicht unmittelbar eine vollständig neue Fahrzeugflotte anschaffen, sondern bestehende Fahrzeuge technisch weiterentwickeln oder autonome Fahrzeuge zunächst über Leasing einsetzen möchten.

Förderfähig sind Vorhaben sowohl im Regelbetrieb als auch im Erprobungsbetrieb. Voraussetzung ist, dass die geförderten Fahrzeuge anschließend dauerhaft eingesetzt werden. Ab der Inbetriebnahme gilt ein Zweckbindungszeitraum von drei Jahren.

Ein besonderer Fokus im Förderaufruf für autonomes Fahren liegt zudem auf Projekten, die zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen. Solche Vorhaben werden bei der Auswahl besonders berücksichtigt.

Kommunale und private Verkehrsunternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften

Bis zu 75 %, maximal 750.000 € pro Antragsteller

Einstufiges Antragsverfahren, Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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