Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen


Die „Förderrichtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
in stationären Anwendungen“ adressiert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann.

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – was wird gefördert?

Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen, bspw.:

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen
  • Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Antragsteller:

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen

Förderquote:

Abhängig vom Thema und der Art der Maßnahme bis zu 200 000 € pro Maßnahme

Einreichungsfrist:

Einstufiges Verfahren, Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/magazin/

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