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Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

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Die „Förderrichtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
in stationären Anwendungen“ adressiert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen, bspw.:

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen
  • Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Antragsteller:

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen

Förderquote:

Abhängig vom Thema und der Art der Maßnahme bis zu 200 000 Euro pro Maßnahme

Einreichungsfrist:

Einstufiges Verfahren, Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter