UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung von innovativen Klimaschutzideen

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz. Die Maßnahmen sollen im Bereich Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher Beiträge zum schrittweisen Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Insbesondere die Treibhausgasminderung ist ein Schwerpunkt der Förderung. Die Ideen sollen nach der Umsetzung eine breite Sichtbarkeit in Deutschland erlangen. Dazu ist die Förderung in 2 Module aufgeteilt:

Modul 1: Konzeption von umsetzungsorientierten Klimaschutzmaßnahmen bis hin zur pilothaften Anwendung.

Modul 2: Sicherung, Verstetigung und Verbreitung erfolgreicher Ansätze zum Klimaschutz. Eine Förderung kann unabhängig von Modul 1 erfolgen.

Antragsteller: alle Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Kommunen; Verbundprojekte sind möglich.

Förderquote: im Regelfall mind. 10 %, bei Unternehmen mind. 50 %, Projektdauer: 3 Jahre

Einreichungsfrist: Wettbewerb, Skizzeneinreichung für Modul 1: 31. März 2020 und 2021, Modul 2: 31. März 2020 / 2021 und 30. September 2020/2021

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE