Förderung von innovativen Klimaschutzideen
Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz. Die Maßnahmen sollen im Bereich Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher Beiträge zum schrittweisen Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Insbesondere die Treibhausgasminderung ist ein Schwerpunkt der Förderung. Die Ideen sollen nach der Umsetzung eine breite Sichtbarkeit in Deutschland erlangen. Dazu ist die Förderung in 2 Module aufgeteilt:
Modul 1: Konzeption von umsetzungsorientierten Klimaschutzmaßnahmen bis hin zur pilothaften Anwendung.
Modul 2: Sicherung, Verstetigung und Verbreitung erfolgreicher Ansätze zum Klimaschutz. Eine Förderung kann unabhängig von Modul 1 erfolgen.
Antragsteller: alle Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Kommunen; Verbundprojekte sind möglich.
Förderquote: im Regelfall mind. 10 %, bei Unternehmen mind. 50 %, Projektdauer: 3 Jahre
Einreichungsfrist: Wettbewerb, Skizzeneinreichung für Modul 1: 31. März 2020 und 2021, Modul 2: 31. März 2020 / 2021 und 30. September 2020/2021
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de