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Fördermittel und Haushaltssperre

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zur Haushaltssperre im Bund geführt.

Wie wirkt sich die Haushaltssperre auf die Förderprogramme aus?

  • Förderprojekte mit einem rechtsverbindlichen Bewilligungsbescheid sind hiervon nicht betroffen – hier läuft alles wie gewohnt weiter
  • In den meisten Programmen können Anträge weiterhin eingereicht werden, die Förderstellen bearbeiten diese wie gewohnt. Einige wenige Programme haben gestoppt, weil die verfügbaren Haushaltsmittel unklar sind.
  • Förderprogramme, die aus anderen Quellen als der Bundesregierung finanziert werden, sind in keiner Weise beeinträchtigt. Dies umfasst insbesondere die Programme der Bundesländer.
  • Auf die Forschungszulage besteht per Forschungszulagengesetz Rechtsanspruch. Auch diese sind daher nicht eingeschränkt.
  • Bewilligungen für neue Förderprojekte, die aus Bundesmitteln finanziert werden, können aktuell nicht ausgesprochen werden. Dies ist erst wieder möglich, wenn die Haushaltssperre aufgehoben wird.

Möchten Sie gerne kurzfristig Fördermittel beantragen? Mit unserer 40jährigen Fördermittelerfahrung haben wir schon viele Haushaltssperren gelassen umschifft – melden Sie sich bei uns und wir zeigen Ihnen Ihre Potenziale auf. Ein unverbindliches Gespräch können Sie hier beantragen.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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