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Fördermittel für die industrielle Bioökonomie

Bioökonomische Innovationen können einen wichtigen Beitrag leisten, die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Industrie zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen.
Daher sollen die geförderten Projekte demonstrieren, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind.

Gefördert werden zwei Module:
Modul A richtet sich an Startups und Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.

Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen.

Antragsteller: Startups, mittelständische und Großunternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
(sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind)

Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren, Projektskizzen können zum 1. März 2021 eingereicht werden

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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