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02103 / 789 06-0

Fördermittel für Bauen, Gebäude, Architektur

Ziel des „Zukunft Bau“-Förderprogramms ist die Entwicklung von technischen, baukulturellen und organisatorischen Innovationen im Bauwesen, in der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudesektors und deren Diffusion in die Planungs- und Baupraxis.
Gefördert werden FuE-Projekte, die einen Beitrag zur Beantwortung aktueller und langfristiger Fragestellungen in den oben genannten Bereichen leisten.

Erzielt werden soll ein Wissenszuwachs insbesondere in Bezug auf
– die Entwicklung der gesamten Prozesskette Bau,
– den Mehrwert von Architektur und baukultureller Praxis,
– den Umgang mit dem Gebäudebestand,
– die Ressourcen und die Herausforderungen des demografischen Wandels,
– die Senkung von Bau- und Lebenszykluskosten,
– die Entwicklung neuer Materialien und Techniken vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft,
– die Etablierung klima- und umweltfreundlicher Bauweisen.

Die aktuellen Themenfelder werden mit jährlichen Förderaufrufen hervorgehoben, die Förderrunden dauern jeweils vom 01.02. – 31.12. eines Jahres. Neben Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung werden auch Durchführbarkeitsstudien gefördert. Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte möglich.

Antragsteller: alle natürlichen oder juristischen Personen einschließlich Gebietskörperschaften

Förderquote:
Grundlagenforschung 100 %
Industrielle Forschung 50 %
Experimentelle Entwicklung 25 %
Durchführbarkeitsstudien 50 %
Diverse Zulagen für KMU, die Art der Zusammenarbeit oder die Art der Veröffentlichung von Ergebnissen.

Projektlaufzeit: bis zu 24 Monate, in Ausnahmen bis zu 30 Monate möglich

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist: nach Angaben im jeweiligen Förderaufruf

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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