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02103 / 789 06-0

Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy

Mit diesem Förderaufruf soll insbesondere auf die im 7. Energieforschungsprogramm (EFP) bestehende Forschungsförderung zu Ressourceneffizienz in zwei komplementären Förderbereichen aufmerksam gemacht werden:

Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum diesem Querschnittsthema, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen, sondern die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht aufgreifen.

Beispielweise sollten die Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:

  • Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(-trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich (stofflich) zu erhalten
  • Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren, um Materialien möglichst lange in einer wirtschaftlichen Nutzungsphase bzw. im Lebenszyklus und in einer stofflichen Nutzung zu halten.

Material- und Ressourceneffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Die Forschungsarbeiten sollen eine Verringerung des Energieverbrauchs durch Reduktion, Substitution oder Vermeidung energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen adressieren.

Dies kann beispielsweise erfolgen durch:

  • eine effiziente Werkstoffnutzung,
  • den Ausbau der Nutzung von Sekundärrohstoffen in einer Kreislaufwirtschaft,
  • Leichtbaustrategien oder
  • der energieeffizienten Gestaltung von Verfahren zur Additiven Fertigung.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden – bevorzugt im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung sind laufend möglich

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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