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Erweiterung des Programms EXIST

Das BMWK baut die Start-up-Förderung für Unternehmerinnen und Gründerinnen aus dem wissenschaftlichen Umfeld aus. Dazu wird das etablierte Förderprogramm EXIST um die neue Förderlinie „EXIST- Women“ erweitert.

Die neue Programmlinie zielt darauf ab, Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen, so dass zukünftig mehr Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen fungieren.

1) EXIST-Gründungsstipendium:

  • Förderung von Gründungsteams, die eine Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen, die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan sowie die gezielte Vorbereitung einer Unternehmensgründung verfolgen.
  • Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
    Die Modifikation bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung sowie Gründungsprojekte, die der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen, sind nicht förderfähig.
  • Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk).

2) EXIST-Forschungstransfer:

Förderphase I: Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“)

In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Gründungsteam gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.

Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.

Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“)

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

3) EXIST-Gründungskultur:

EXIST-Potentiale ist der neue Wettbewerb für Hochschulen im Rahmen von EXIST-Gründungskultur. Er gliedert sich in eine Konzept- und eine Projektphase.

Konzeptphase
Die teilnehmenden Hochschulen sind im Rahmen einer Konzeptphase aufgerufen, auf ihre jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen und Ausgangsvoraussetzungen angepasste, hochschulspezifische Konzepte für eine Projektphase mit Fokussierung auf einen oder mehrere der nachfolgend benannten Schwerpunkte zu entwickeln:

  • Potentiale heben
    Entwicklung und/oder Adaption von Konzepten für die begleitende Beratung und Unterstützung technologie- und wissensbasierter Gründungsvorhaben an Hochschulen mit einem deutlichen Entwicklungs- und Gründungspotential, das bisher nicht adressiert werden konnte.
  • Regional vernetzen
    Förderung und Stärkung einer regionalen Start-up-Kultur durch Netzwerkbildung und regionale Ausweitung sowie nachhaltige Verankerung der Gründungsaktivitäten.
  • International überzeugen
    Entwicklung von Projekten im Bereich Internationalisierung, die zu einer Erhöhung der Sichtbarkeit im internationalen Wettbewerb beitragen.

Förderfähig sind sowohl Projekte mit Modellcharakter und möglicher Vorbildfunktion für andere Hochschulen als auch Projekte, mit denen erfolgreich erprobte Ansätze aus den EXIST-Netzwerken oder Gründerhochschulen übertragen werden. Auch Projekte, die die praktische Umsetzung neuer Erkenntnisse der Gründungsforschung zum Gegenstand haben, werden bei der Auswahl berücksichtigt.

Die antragstellenden Hochschulen sind aufgerufen, innerhalb der drei Schwerpunkte weitere mögliche Aktivitäten zu identifizieren, die ihrer spezifischen Ausgangssituation entsprechen. Alle im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen geeignet sein, positive Effekte für die beiden Förderlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer zu generieren.

Projektphase
Teilnehmende Hochschulen können im Rahmen der Antragsstellung auf Basis des in der Konzeptphase entwickelten Strategieansatzes Einzel- oder Verbundprojekte beantragen.
In der Projektphase setzen die Hochschulen/Verbünde die in der Konzeptphase erarbeiteten Strategieansätze um und entwickeln die gesetzten Schwerpunkte und Zielsetzungen entsprechend ihres Arbeits- und Umsetzungsplans.
Hierzu zählen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Hochschulinterne Selbstverpflichtung der Hochschulleitung sowie der am Konzept beteiligten Akteure;
  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie zur nachhaltigen finanziellen und organisatorischen Verankerung der entwickelten Konzepte und Netzwerke;
  • Durchführung der konkreten Projekte und Einzelmaßnahmen;
  • Erfassung und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie adressierten und gehobenen Potentiale in den jeweiligen Schwerpunkten;
  • Aufbau und Etablierung darauf abgestimmter Anreizsysteme, administrativer Strukturen, Prozesse und Regelwerke.

Bei der Entwicklung neuer Instrumente an den Hochschulen sind bestehende Konzepte des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers und Strukturen des Start-up-Ökosystems im Sinne einer effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung der Fördermaßnahme zu berücksichtigen und sinnvoll zu integrieren.

Die Entwicklung und der Aufbau von parallelen Strukturen und Konzepten in den Förderschwerpunkten sind nicht förderfähig. Kooperationen können über Unteraufträge realisiert werden.

Allgemeine Informationen

Antragsteller:
Förderlinie 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderlinie 2: Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Förderphase I, kleine technologieorientierte Unternehmen in der Förderphase II
Förderlinie 3: Hochschulen und rechtlich eigenständige Universitätskliniken

Förderquote:
Abhängig von der Förderlinie werden Einzelpersonen, Teams, Sachmittel oder projektbezogenen Ausgaben gefördert.

Zudem gibt es zusätzliche Förderung für die Zielgebiete „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) und „Übergangsregionen“ (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), laufend bis zum 31. Dezember 2027

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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