Erweiterung der Fördermaßnahme KMU-innovativ
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“, insbesondere für erstantragstellende KMU, attraktiver zu gestalten. Hierzu wurde die bestehende Bekanntmachung „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ nun thematisch ausgeweitet.
Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF anspruchsvolle Forschungskooperationen in Schlüsseltechnologien zwischen KMU und weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen von FuE-Verbundprojekten. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und „High Performance Computing“ mit sichtbarem Anwendungsbezug. Hierzu zählen u. a. der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik, die Energietechnik, die Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.
Antragsteller:
– KMU gem. EU-Definition in Einzelprojekten,
– Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und bis zu 100 Mio. € Jahresumsatz
– sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU
– Gebietskörperschaften
Förderquote:
bis zu 50 % für Unternehmen
bis zu 100 % für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag). Die Einreichung kann jeweils zum 15. April oder zum 15. Oktober eines Jahres erfolgen. Die Richtlinie ist auf den 30. Juni 2024 befristet.
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