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Erweiterung der Fördermaßnahme KMU-innovativ

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“, insbesondere für erstantragstellende KMU, attraktiver zu gestalten. Hierzu wurde die bestehende Bekanntmachung „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ nun thematisch ausgeweitet.

Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF anspruchsvolle Forschungskooperationen in Schlüsseltechnologien zwischen KMU und weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen von FuE-Verbundprojekten. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und „High Performance Computing“ mit sichtbarem Anwendungsbezug. Hierzu zählen u. a. der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik, die Energietechnik, die Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.

Antragsteller:
– KMU gem. EU-Definition in Einzelprojekten,
– Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und bis zu 100 Mio. € Jahresumsatz
– sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU
– Gebietskörperschaften

Förderquote:
bis zu 50 % für Unternehmen
bis zu 100 % für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag). Die Einreichung kann jeweils zum 15. April oder zum 15. Oktober eines Jahres erfolgen. Die Richtlinie ist auf den 30. Juni 2024 befristet.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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