UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Energiewende und Gesellschaft

In den kommenden Jahrzehnten findet eine tiefgreifende Transformation des Energiesystems statt, bei der die erneuerbaren Energien eine tragende Rolle spielen werden.
Ein Gelingen der Energiewende ist jedoch nur durch das Zusammenwirken der Gesellschaft als Ganzes möglich.

Der 2. Aufruf richtet sich explizit an Forschungsvorhaben mit system- und technologie­übergreifendem Charakter zur Gesellschaft im Kontext der Energiewende.
Es soll untersucht werden, wie Klimaschutzmaßnahmen in Einklang gebracht werden können mit Vorbehalten oder Anliegen der Menschen hinsichtlich des Einflusses auf ihre gewohnten Lebens- und Verhaltens­weisen.

Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich reduzieren lassen. Gleichzeitig müssen sie einen deutlichen Mehrwert für die Energieforschung haben. Förderberechtigt sind beispielsweise Untersuchungen zu energiewendebedingten Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und zu sozio-ökonomischen Aspekten des Struktur­wandels.
Thematisch im Zentrum steht auch die Erforschung von Akzeptanz gegenüber der Digitalisierung. Gefragt sind zudem Ideen für Projekte zu Kommunikations- und Visualisierungs­strategien mit Blick auf eine intensive Partizipation gesellschaftlicher Akteure.

Es können Einzel- und Verbundvorhaben durchgeführt werden.
Technologiespezifische Projektvorschläge mit direktem Bezug zu gesellschaftlichen Fragen werden nicht in diesem Förderaufruf adressiert.

Antragsteller: Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50%, Forschungseinrichtungen 100 %

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist: 09.11.2020, 15:00 h (Ausschlussfrist)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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