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02103 / 789 06-0

Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Das Investitionsprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bündelt verschiedene Förderangebote zur Förderung von Energieeffizienzinvestitionen in Industrie und Gewerbe.

Das Förderprogramm ist technologieoffen und branchenübergreifend. Ziel ist, Energieeffizienz in der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme zu steigern.
Hierfür stehen die folgenden Fördermodule zur Verfügung:


Modul 1: Querschnittstechnologien: Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Gefördert werden

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren,
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter

Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen einschließlich Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und Überwachung und Fehlererkennung installierter Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware: Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind

  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energieströmen
  • Energiemanagementsoftware inkl. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software, soweit sie im direkten Zusammenhang mit Anlagen und Prozessen steht
  • Nebenkosten der o. g. Maßnahmen, insbesondere Verkabelung und Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz in den folgenden Themenbereichen:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung (z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme in der Produktion, Einspeisung in Wärmenetze, Verstromung von Abwärme)
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess (z. B. Dämmung, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen)

Antragsteller:
Unternehmen, Contractoren, freiberuflich Tätige

Förderquote:
Bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Einreichungsfrist:
einstufiges Verfahren, die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich. Die aktuelle Förderrunde läuft bis zum 15. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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