UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

Bioenergieanlagen sind in der Energiewende ein Schlüsselelement bei der Umstellung des Energiesystems, denn Bioenergie ist effizient speicherbar, flexibel und dezentral einsetzbar. Gezielt eingesetzt kann bspw. die Verwertung von biogenen Abfallstoffen das schwankend verfügbare Angebot erneuerbarer Energiequellen wie Wind und Sonne ausgleichen.

Im Rahmen der aktuellen Bekanntmachung im 7. Energieforschungsprogramm werden daher Projekte mit den bspw. folgenden Themenschwerpunkten gefördert:

  • Anwendungsnahe Erprobung von effizienten Technologien zur Strom- beziehungsweise Wärmeerzeugung, insbesondere auch deren gekoppelte Nutzung (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK).
  • Verbesserung der Flexibilisierung, Vernetzung und Marktfähigkeit von Bioenergieanlagen für Strom und Wärme; damit einhergehend die Realisierung von digital basierter Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
  • Einsatz nachhaltig erzeugter, flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe.
  • Verbesserung von kompakten Kleinstfeuerungen und brennstoffflexibler Feuerungen zur Wärmeversorgung von Niedrigenergie- oder Passivhäusern (in kommunalen Nahwärmenetzen).
  • Neuartige Ansätze zur Kopplung von zwei oder mehreren unterschiedlichen Energieanlagen (für Hybrid- oder Multibridsysteme) im Zusammenspiel von Strom, Wärme und Mobilität.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80%
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100%

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 01. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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