Bioenergieanlagen sind in der Energiewende ein Schlüsselelement bei der Umstellung des Energiesystems, denn Bioenergie ist effizient speicherbar, flexibel und dezentral einsetzbar. Gezielt eingesetzt kann bspw. die Verwertung von biogenen Abfallstoffen das schwankend verfügbare Angebot erneuerbarer Energiequellen wie Wind und Sonne ausgleichen.
Im Rahmen der aktuellen Bekanntmachung im 7. Energieforschungsprogramm werden daher Projekte mit den bspw. folgenden Themenschwerpunkten gefördert:
- Anwendungsnahe Erprobung von effizienten Technologien zur Strom- beziehungsweise Wärmeerzeugung, insbesondere auch deren gekoppelte Nutzung (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK).
- Verbesserung der Flexibilisierung, Vernetzung und Marktfähigkeit von Bioenergieanlagen für Strom und Wärme; damit einhergehend die Realisierung von digital basierter Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
- Einsatz nachhaltig erzeugter, flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe.
- Verbesserung von kompakten Kleinstfeuerungen und brennstoffflexibler Feuerungen zur Wärmeversorgung von Niedrigenergie- oder Passivhäusern (in kommunalen Nahwärmenetzen).
- Neuartige Ansätze zur Kopplung von zwei oder mehreren unterschiedlichen Energieanlagen (für Hybrid- oder Multibridsysteme) im Zusammenspiel von Strom, Wärme und Mobilität.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80%
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100%
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 01. März 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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