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EIT Food Open Call 2022

Gegenstand der Förderung sind innovative Projekte zur Verbesserung und Sicherstellung nachhaltiger, sicherer und gesunder Lebensmittel.
Gefördert werden strategische Verbundforschungsprojekte, die innovative Technologielösungen für den Agrar- und Lebensmittelsektor entwickeln. Die Projekte müssen eine kommerzielle Umsetzbarkeit der Technologielösung nachweisen und zeitnah vermarktet werden.

Der EIT Open Food Call verfolgt vier primäre Wirkungsziele, in denen potentielle Projekte eingeordnet werden müssen:

  • Verbesserung der Zustände für mehr öffentliches Vertrauen in das Lebensmittelsystem
  • Verringerung des Risikos von Fettleibigkeit und nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) anhand von bekannten Ernährungsfaktoren
  • Verbesserte Umweltverträglichkeit der Agrar- und Nahrungsmittelsysteme
  • Förderung des Übergangs zu einer Kreislauf- und nachhaltigen Wirtschaft

Die geförderten Projekte sollen unabhängig von ihrer Dauer bis zum 31. Dezember 2023 mindestens eine innovative Lösung auf den Markt bringen, die mindestens 10.000 € an Einnahmen generiert.

Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die Vorschläge mindestens die TRL-Stufe 7 nachweisen.
Reine Grundlagenforschung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen.

Antragsteller:
Ein Verbund aus mindestens drei Partnern (Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen) aus mindestens 2 verschiedenen förderfähigen Ländern, die mindestens zwei Seiten des Wissensdreiecks Bildung, Forschung und Innovation repräsentieren.

Förderquote:
Bis zu 60 % (2022 bis zu 400.000 €; 2022-2024 bis zu max. 1.400.000 €.)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren, bis zum 14. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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