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EFRE / JTF-Förderung in NRW

Am 09. September fiel der Startschuss in die neue NRW-Förderperiode bis 2027 mit einer großen Auftaktveranstaltung. 3,72 Mrd. EUR stellen EU und NRW mit dem EFRE und JTF für Förderprojekte zur Verfügung. Gemeinsam mit den geplanten Eigenmitteln setzt NRW auf einen Wachstumsschub in Höhe von 4,2 Mrd. €.
Nun wurden die Rahmenrichtlinie und erste Förderwettbewerbe veröffentlicht und erste Wettbewerbe gestartet.

Konkrete Förderchancen ergeben sich durch die #Innovationswettbewerbe:

  • Umweltwirtschaft und Cicular Economy (Start im November)
  • Innovative Werkstoffe und intelligente Produktion (Dezember)
  • Energie und innovatives Bauen (Januar)
  • Innovative Medizin, Gesundheitswirtschaft und Life Science (Februar)
  • Vernetzte Mobilität und Logistik (März)
  • Kultur-, Medien und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen (April)

und weitere Fördermaßnahmen:

  • Erlebnis.NRW, gestartet am 02.11.2022
  • Regio.NRW – Transformation, gestartet am 02.11.2022
  • Wohnviertel im Wandel, gestartet am 02.11.2022
  • Start-up Transfer.NRW
  • Forschungsinfrastruktur
  • Förderung von Wissens- und Technologietransfer in KMU
  • Klimaangepasste Geschäftsmodelle
  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Förderung einer nachhaltigen und multimodalen urbanen Mobilität
  • Digitalisierung im öffentlichen Raum und E-Government
  • Pakt für Informatik 2.0
  • NRW-Patentvalidierung
  • Unterstützung von umweltorientierten Gründungen und Start-ups
  • Patentvalidierung
  • Förderung der Anpassungen an den Klimawandel
  • Unterstützung von nachhaltigen und sozialen Gründungen
  • Circular Economy
  • Urbane Energielösungen

Die Einreichung von Anträgen ist stets nur auf Basis fristgebundener Wettbewerbsaufrufe möglich. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Antragsteller (Unternehmen, Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen, Verbände etc.) adressiert.

Großunternehmen sind generell nur in den Innovationswettbewerben antragsberechtigt, auch dann stets nur in Kooperation mit einem KMU (kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition).

Über die interessanten Aufrufe informieren wir Sie laufend. Informationen zu #Regio.NRW finden Sie hier.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Fördermaßnahme „OptiNetD“

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15.05.2023 | Top-Thema
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NRW: Innovative Projekte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft sowie KI und IKT werden bezuschusst

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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