UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Deutsch-Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung und Smart Services

Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit von deutschen und chinesischen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovativen deutsch-chinesischen Verbundvorhaben der angewandten Forschung zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Unter diesen internationalen Verbundprojekten werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und chinesischen Forschungseinrichtung und bevorzugt mehreren deutschen und chinesischen Unternehmen verstanden. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft schaffen.

Gefördert werden Arbeiten zu u.a. folgenden FuE-Schwerpunkten:
a) Datenbasierte Produkt-Service- und Assistenzsysteme für die intelligente Fertigung (Industrie 4.0)
Bspw.: Entwicklung neuer Lösungen für intelligentes Qualitätsmanagement durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz und Big Data

b) Lösungsansätze für die transnationale Interoperabilität in kollaborativen Produktionsnetzwerken
Bspw.: Entwicklung von Systemen für die Interoperabilität zwischen Deutschland und China unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen und Regeln für vertrauensvolle kollaborative Wertschöpfungsnetzwerke und für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle

c) Nachhaltigkeit durch Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Produktion
Bspw.: Entwicklung neuer dienstleistungsorientierter Geschäftsmodelle für nachhaltigere Lebenszyklen von Produkten auf der Grundlage von Produktlebenszyklusdaten

Antragsteller:
Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %, max. 1 Mio. €
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: bis zu 100 %, max. 1 Mio. €

Antragsverfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist: In der ersten Verfahrensstufe: 29. Januar 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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