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Das Konjunkturpaket der Bundesregierung

Der Koalitionsausschuss hat am 03. Juni das Paket zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen – dies umfasst einerseits das auf kurzfristig greifende Maßnahmen fokussierte Konjunkturpaket und ein langfristig orientiertes Zukunftspaket.

Nachfolgend fassen wir die Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Chancen auf nicht rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen für private Unternehmen zusammen.

  • Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Existenzsicherung: Erstattung von 50-80 % der fixen Betriebskosten bei andauerndem Umsatzrückgang in Juni bis August 2020., Zuschuss ist abhängig von Höhe des Umsatzrückgangs und der Mitarbeiterzahl des Unternehmens, max. 150.000 € für drei Monate. [max. Bundesmittel 25 Mrd. €]
  • Die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage FZ wird für den Zeitraum 01.01.2020-31.12.2025 auf 4 Mio. € angehoben. Damit steigt die für Unternehmen erreichbare Zulage auf 1 Mio. € pro Jahr. [1 Mrd. €]
    -> Die FZ wurde zum 01.01.2020 neu eingeführt und stellt eine zusätzliche, attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Innovationsprojekte in Unternehmen dar.
  • Mittelaufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW. [500 Mio. €]
    Mit dem GRW werden u.a. arbeitsplatzschaffende und -sichernde Wachstumsinvestitionen in strukturschwachen Gebieten bezuschusst.
  • Investitions- und Innovationsprogramm für die Automobilindustrie: Einführung eines neuen Bonus-Programms für 2020 und 2021 zur Förderung von Investitionen in neue Technologien und Verfahren sowie für Innovationsprojekte und regionale Innovationscluster. [2 Mrd. €]
  • Die Digitalisierung der Industrie soll weiter forciert werden, u.a. durch ein neues Programm zur Unterstützung von Digitalisierungsplattformen und zur Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen zur digitalen Transformation. [1 Mrd. €]

  • Künstliche Intelligenz: Erhöhung der Investitionsmittel für KI von 3 Mrd. € auf 5 Mrd. €. [2 Mrd. €]
  • Die Fördermaßnahmen für „SINTEG -Schaufenster für die intelligente Energie“ sowie „Reallabore der Energiewende“ werden ausgeweitet. Schwerpunkte sind Digitalisierung und Sektorkopplung. [0,3 Mrd €]

  • Kommunikationstechnologien (5G): Förderung von innovativen Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien und Unterstützung eines Markteintritts für innovative Netztechnologien u.a. [2 Mrd. €]
  • Zusätzliche Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative NKI. [0,1 Mrd. €]
    -> Die NKI fördert unterschiedlichste Projekte von Kommunen, Unternehmen, Verbrauchern und Bildungseinrichtungen, z.B. innovative Einzelprojekte von Unternehmen, gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen sowie KWK-Anlagen.
  • Fördermittel für die maritime Wirtschaft: Ausweitung des bestehenden „Maritimes Forschungsprogramms“, des Programms Landstrom und der Förderung von Investitionen zur Ufersanierung, Schleusenmodernisierung, digitale Testfelder u.a. Zusätzlich sind neue Programme für LNG-Betankungsschiffe, ein Flottenerneuerungsprogramm für Behördenschiffe und ein Sofort-Programm „Saubere Schiffe“ aufgelegt. [1 Mrd. €]
    -> Das etablierte „Maritime Forschungsprogramm“ bezuschusst Forschung und Entwicklung in den Bereichen Schiffstechnik, Produktion maritimer Systeme, Schifffahrt und Meerestechnik.
    -> Das Programm Landstrom fördert die Errichtung von Landstromanlagen für Schiffe, dadurch soll der Schadstoffausstoß von Kreuzfahrt- und Containerschiffen in Häfen reduziert werden.
  • Mittel für Wasserstofftechnik: kurzfristig soll eine „Nationale Wasserstoffstrategie“ veröffentlicht werden, deren Ziel es ist, Deutschland „zum Ausrüster der Welt“ zu machen. Geplant ist u.a. die Förderung der Errichtung industrieller Produktionsanlagen einschl. Offshore- und Onshore-Energiegewinnung und die Unterstützung der Industrie beim Umstieg von fossiler Energie auf Wasserstoff. Hierzu werden sowohl Forschung und Entwicklung als auch Investitionen bezuschusst. Geplant ist auch ein neues Pilotprogramm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes. [7 Mrd. €]
  • Quantentechnologien: zusätzliche Förderung der Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien. Dies umfasst auch eine substanzielle Förderung von Unternehmen und StartUps. [2 Mrd. €]
  • Smart City: Aufstockung des Programms [0,5 Mrd. €]
    -> Das Smart City-Programm fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Modellprojekte.
  • Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäuser, u.a. im Bereich digitaler Infrastruktur, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin, Dokumentation, IT-Sicherheit. Dies erfolgt durch eine Erweiterung des bestehenden Strukturfonds. [3 Mrd. €]
  • Neues Programm zur Förderung einer flexiblen und skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte. [1 Mrd. €]
  • Mittelaufstockung für eine Impfstoffentwicklung und für neue Initiativen / Netzwerke zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem Potenzial. [0,75 Mrd. €]
  • Innovationsprämie: die Kaufprämien für Elektrofahrzeuge werden von 3.000 auf 6.000 € erhöht (befristet bis zum 31.12.2021) [2,2 Mrd. €]
  • Mittelaufstockung für Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität, für eine Ladesäulen-Infrastruktur sowie für eine Batteriezellenfertigung. [2,5 Mrd. €]
  • Flottenaustauschprogramm für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker.  
  • Angestrebt wird ein europäisches Flottenerneuerungsprogramm 2020/2021 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der Abgasstufe VI. [EU-Mittel geplant]
  • Zusätzliche Mittel für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, für Digitalisierung in der Forstwirtschaft und für Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte. [0,7 Mrd. €]

Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir in der Zusammenfassung auf eine Darstellung der neuen Finanzierungsmöglichkeiten bei Darlehen verzichtet. Bei Interesse wenden Sie gerne wie gewohnt an uns.

Informationen zu den steuerlichen Instrumenten erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen erhalten Sie im Dokument der Bundesregierung unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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