UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Aktueller Förderaufruf Marine: DeFRAG

Gefördert werden Maßnahmen, die Abfall in Meeren von vornherein vermeiden und möglichst zu Beginn der Wertschöpfungskette, z.B. beim Produktdesign ansetzen. Hinzu kommt der kurzfristige Aufbau funktionierender Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme für Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen. Zentrale Aspekte der Förderung sind Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation, Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens und Politikberatung. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse liegt der Fokus auf küstennahen Regionen und Inselstaaten.

Ein besonderes Förderinteresse für den aktuellen Aufruf besteht an Projekten mit den folgenden Schwerpunkten:

  • Nachhaltige Materialalternativen, innovatives Produktdesign und Digitalisierung im Lebenszyklus
  • Aufbau und Weiterentwicklung von Reuse-Systemen
  • Bewusstseins- und Verhaltenswandel zur Meeresmüllvermeidung
  • Circular Economy und (dezentrales) Abfallmanagement in ländlichen Regionen und Small Island Developing States
  • Vermeidung von Mikroplastikeintrag in die Meere über verschiedene Vektoren, inklusive Wasser- und Abwassermanagement

Die Richtlinie fördert bilaterale und regionale Vorhaben in ODA-fähigen* Partnerländern.

Mit regionalen Vorhaben sind hauptsächlich transnationale Mehrländervorhaben mit Einfluss auf eine oder mehrere geographisch zusammenhängende Fluss- oder Meeresregionen gemeint.
Für die Durchführung der Projekte ist ein ausdrückliches Interesse der Regierungen der Partnerländer an der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Meeresmüll notwendig.

* Die DAC-Liste der ODA-Empfänger zeigt alle Länder und Territorien, die für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) in Frage kommen. Diese umfassen alle Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, basierend auf dem von der Weltbank veröffentlichten Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf, mit Ausnahme der G8-Mitglieder, EU-Mitglieder und Länder mit einem festen Datum für den Beitritt zur EU. Die Liste enthält auch alle am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), wie sie von den Vereinten Nationen (UN) definiert wurden.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie multilaterale Organisationen und Einrichtungen

Förderquote:
Abhängig vom Themenschwerpunkt bzw. auf Basis einer Einzelfallentscheidung im Rahmen der Antragstellung. Der Zuschuss soll pro Projekt zwischen 3 und 6 Millionen Euro betragen.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 7. Januar 2023.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE