5G Innovationswettbewerb
In der 2. Phase des 5G-Innovationswettbewerbs des BMVI wird die Umsetzung besonders vielversprechender Konzepte gefördert. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von 5G-basierten Anwendungen in Pionierregionen, die Vernetzung der Projektteilnehmer und die Demonstration der Projektergebnisse.
Gefördert werden 5G-Umsetzungsprojekte in geographisch klar abgegrenzten Modellregionen, die so ausgestaltet sind, dass ein einheitlicher Projektbezug erkennbar ist und die Projektgröße eine Umsetzung des Vorhabens bis Ende 2023 ermöglicht.
Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten müssen bei den Konzepten allerdings durch privatwirtschaftliche Unternehmen erfolgen. Gebietskörperschaften können nicht als Mobilfunknetzbetreiber tätig werden. Der Ankauf von Mobilfunkinfrastruktur bzw. von Mobilfunkdienstleistungen wird nur insoweit gefördert, als er zur Einrichtung einer Entwicklungsumgebung für die industrielle Forschung notwendig ist.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften, welche einen Förderantrag im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs (Phase I) gestellt haben und zum anderen Konsortien um Gebietskörperschaften, für die im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs ein Förderantrag gestellt worden ist
Antragsteller: Kommunen, Landkreise, kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen 65 bis 80 %, Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit 100 %.
Einreichungsfrist: 31. August 2020
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.