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5G Innovationswettbewerb

In der 2. Phase des 5G-Innovationswettbewerbs des BMVI wird die Umsetzung besonders vielversprechender Konzepte gefördert. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von 5G-basierten Anwendungen in Pionierregionen, die Vernetzung der Projektteilnehmer und die Demonstration der Projektergebnisse.

Gefördert werden 5G-Umsetzungsprojekte in geographisch klar abgegrenzten Modellregionen, die so ausgestaltet sind, dass ein einheitlicher Projektbezug erkennbar ist und die Projektgröße eine Umsetzung des Vorhabens bis Ende 2023 ermöglicht.

Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten müssen bei den Konzepten allerdings durch privatwirtschaftliche Unternehmen erfolgen. Gebietskörperschaften können nicht als Mobilfunknetzbetreiber tätig werden. Der Ankauf von Mobilfunkinfrastruktur bzw. von Mobilfunkdienstleistungen wird nur insoweit gefördert, als er zur Einrichtung einer Entwicklungsumgebung für die industrielle Forschung notwendig ist.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften, welche einen Förderantrag im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs (Phase I) gestellt haben und zum anderen Konsortien um Gebietskörperschaften, für die im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs ein Förderantrag gestellt worden ist

Antragsteller: Kommunen, Landkreise, kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 65 bis 80 %, Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit 100 %.

Einreichungsfrist: 31. August 2020

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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