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Elektromobilität Thüringen

Thüringen fördert Vorhaben zur Einführung der Elektromobilität und der Wasserstoffmobilität.

Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen sollen motiviert werden, sich mit eigenen alternativ angetriebenen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger innovativer Mobilitätsmodelle und technischer Lösungen in Thüringen zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden Vorhaben zur Umsetzung und/oder Vorbereitung von Mobilitätskonzepten unter der Verwendung von Wasserstoff- oder E-Mobility Lösungen gefördert.

Bezuschusst werden:

  • Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen
  • Investitionen für elektrische Pufferspeicher
  • Vorhabenbezogene technische Ausrüstungen

Weiterhin werden auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erlangung wissenschaftlicher Erkenntnisse für neuartige Geschäftsmodelle gefördert. Hier können auch Personal- und Sachausgaben, z. B. für die Koordinierung der Projektentwicklung bzw. für ein Netzwerkmanagement oder vergleichbare Ausgaben, die unmittelbar für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle entstehen, gefördert werden.

Antragsteller:  Unternehmen und andere juristische Personen

Förderquote:  Investitionen: max. 75 %; FuE: Unternehmen max. 75 %, Forschungseinrichtungen max. 100 %

Einreichungsfrist: Laufende Einreichung

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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