Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat eine neue Förderrichtlinie zur Stärkung smarter Konnektivität in der deutschen Wirtschaft sowie den ersten Förderaufruf für 2026 veröffentlicht. Ziel ist es, die Digitalisierung in zentralen Wirtschaftsbereichen durch innovative Netzwerktechnologien gezielt voranzutreiben und den Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung deutlich zu beschleunigen.
Im Fokus stehen sogenannte Anwendungszentren, die als zentrale Schnittstellen zwischen Forschung, Entwicklung und wirtschaftlicher Anwendung fungieren. Gefördert werden bis zu fünf Projekte mit jeweils bis zu 3 Mio. € Zuschuss. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre. Ziel dieser Zentren ist es, innovative Konnektivitätslösungen branchenspezifisch zu entwickeln, zu erproben und für Unternehmen zugänglich zu machen.
Die Bandbreite der adressierten Branchen für smarte Konnektivität ist groß:
- Industrie,
- Logistik,
- Mobilität,
- Landwirtschaft,
- Gesundheitswesen,
- kritische Infrastrukturen sowie
- Smart Cities.
Auch branchenübergreifende Ansätze im Bereich smarte Konnektivität sind ausdrücklich erwünscht. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Chance, frühzeitig Zugang zu technologischen Innovationen zu erhalten und diese für eigene Geschäftsmodelle nutzbar zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil der Anwendungszentren ist der Aufbau von Testinfrastrukturen. Diese ermöglichen es Unternehmen, neue Technologien unter realen Bedingungen zu erproben und konkrete Anwendungsfälle zu entwickeln.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für smarte Konnektivität (KSK). Dieses stellt sicher, dass die entwickelten Lösungen praxisnah sind und den Anforderungen der Wirtschaft entsprechen. Zudem wird durch diese Kooperation eine hohe Standardisierung und Skalierbarkeit der Ergebnisse erreicht.
Für die Teilnahme am Förderaufruf „Smarte Konnektivität (InnoNT#)“ ist die Einbindung eines starken Netzwerks entscheidend. Pro Projekt müssen mindestens 15 assoziierte Partner aus der jeweiligen Branche eingebunden werden, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die geförderten Anwendungszentren sollen mindestens 30 konkrete Anwendungsprojekte unterstützen und darüber hinaus mindestens 20 Blaupausen für übertragbare Konnektivitätslösungen entwickeln. Damit entsteht ein erheblicher Multiplikatoreffekt für die gesamte Wirtschaft.
Antragssteller
Unternehmen, insbesondere Start-Ups und KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Zweckverbände
Förderquote
Bis zu 80 %
Einreichungsfrist
Zweistufiges Antragsverfahren. Stichtage für Projektskizzen sind am 13. April 2026 und 06. Mai 2026.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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