KoMoNa-Förderung für nachhaltige Modellvorhaben in Braunkohlegebieten

Mit der Förderrichtlinie „KoMoNa“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gezielt Kommunen und weitere Akteure in ausgewählten Strukturwandelregionen beim Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung. Im Fokus stehen insbesondere die Kohleregionen des Lausitzer, Rheinischen und Mitteldeutschen Reviers in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

Ziel des Programms KoMoNa ist es, konkrete Modellvorhaben zu fördern, die einen nachhaltigen Strukturwandel vor Ort vorantreiben und gleichzeitig als übertragbare Best-Practice-Beispiele für andere Regionen dienen können. Grundlage bildet die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), die sich an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030 orientiert. Gefördert werden Projekte, die ökologische Nachhaltigkeit stärken und zugleich integrierte, sektorübergreifende Lösungsansätze verfolgen.

Im Fokus von KoMoNa steht die Förderung konzeptioneller und investiver Maßnahmen anhand eines Schwerpunktkatalogs

Die Kombination beider Bereiche wird empfohlen und ist ausdrücklich erwünscht, stellt jedoch
keine Fördervoraussetzung dar.

1. Förderung konzeptioneller Beiträge:

  • Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte mit personeller Unterstützung: Initialvorhaben
  • Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte mit personeller Unterstützung: Anschluss- bzw. Umsetzungsvorhaben
  • Erstellung unterstützender bzw. thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte für eine nachhaltige Entwicklung
  • Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für nachhaltiges Handeln
  • Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte zur Stärkung nachhaltigen Handelns und für Umweltbewusstseinsbildung

2. Förderung investiver Maßnahmen:

  • Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung von Frei- und Grünflächen
  • Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen für mehr Gesundheit und Lebensqualität und zur Reduzierung von Umweltbelastungen
  • Naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufern
  • Umweltbezogene Maßnahmen zur Unterstützung einer umwelt- und naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung von Naturräumen
  • Investive Maßnahmen zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung

Bei der KoMoNa-Förderung sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich. Für Unternehmen ergeben sich daraus insbesondere Chancen im Rahmen von Kooperationen mit Kommunen oder als Projektpartner in modellhaften Vorhaben. Gerade bei innovativen Lösungen im Bereich Umwelttechnologien, nachhaltiger Infrastruktur oder Bürgerbeteiligung kann eine Beteiligung an geförderten Projekten strategische Vorteile bieten.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse (z.B. Zweckverbände) mit Sitz oder Niederlassung im Lausitzer, Mitteldeutschen oder Rheinischen Revier.

75 – 90 %

Zweistufiges Antragsverfahren, 4. Förderaufruf 2026 gilt bis zum 8. September 2026

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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