Mit der neuen Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit“ (PROKIWA) bringt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen voran. Im Fokus steht dabei nicht allein die Technologie: KI soll sinnvoll mit betrieblichen Prozessen, Arbeitsorganisation und der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten verzahnt werden.
Das Programm PROKIWA adressiert insbesondere Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Denn obwohl KI erhebliche Produktivitätspotenziale bietet, bestehen bei der praktischen Einführung häufig Unsicherheiten – etwa hinsichtlich Technologieauswahl, Datenqualität, Infrastruktur, Prozessanpassungen oder Qualifizierung.
Wichtig: Unternehmen selbst sind nicht unmittelbar antragsberechtigt. Zuwendungsempfänger können ausschließlich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Forschungsinfrastrukturen sein. Unternehmen können jedoch von den im Rahmen der Förderung entstehenden Unterstützungsangeboten profitieren.
PROKIWA: Erstes Handlungsfeld
Der Bereich „Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb“ zielt auf den Aufbau einer bundesweit Der Bereich „Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb“ zielt auf den Aufbau einer bundesweit verfügbaren Unterstützungsinfrastruktur in Verbindung mit konkreten KI-Vorhaben ab. Dabei gibt es drei Förderschwerpunkte:
- Aufbau eines KI-Kompetenz- und Praxiszentrums , welches Unternehmen für Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit der Einführung und systematischen Nutzung von KI als zentrale Anlaufstelle dienen kann.
- Betriebsbezogenes Testen von KI z. B. zur Performanz von KI-Komponenten oder zu Datenverfügbarkeit, Datenmanagement und Datenqualität
- KI-bezogene Unterstützung für Beschäftigte: Unterstützung bei konkreten KI-Vorhaben z. B. im Bereich der Kompetenzen für den systematischen, sicheren und produktiven Umgang mit KI oder einer beschäftigtenspezifischen Gestaltung bzw. Anpassung von KI-Anwendungen
Besonders interessant ist das Prinzip „Test before Invest“: Unternehmen sollen KI-Komponenten unter praxisnahen Bedingungen testen und bewerten können, bevor größere Investitionen erfolgen. Dabei können beispielsweise Leistungsfähigkeit und Fehlerraten von KI-Systemen, Datenverfügbarkeit und Datenqualität, IT-Infrastruktur, KI-Governance oder die Integration in bestehende Prozesse untersucht werden.
PROKIWA: Zweites Handlungsfeld
In dem Bereich „KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb“ werden wissenschaftliche Projekte gefördert. Untersucht werden unter anderem Erfolgs- und Hemmfaktoren beim KI-Einsatz sowie Auswirkungen auf Produktivität, Beschäftigung und Arbeitsqualität. Auch aktuelle Entwicklungen wie KI-Agenten und agentische KI stehen im Fokus.
PROKIWA kann insbesondere für Unternehmen interessant werden, die bereits konkrete KI-Anwendungsfälle planen, aber bei Technologie, Datenbasis, Organisation oder Qualifizierung noch Unterstützungsbedarf haben. Über die geförderten Strukturen sollen entsprechende Angebote bundesweit und niedrigschwellig verfügbar werden.
Für antragsberechtigte Forschungs- und Wissenseinrichtungen besteht die Möglichkeit, Einzel- oder Verbundprojekte einzureichen.
Antragssteller
Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder Forschungsinfrastruktur gemäß Mitteilung EU-KOM 2022/C 414/01
Förderquote
Bis zu 90 %
Einreichungsfrist
Einstufiges Antragsverfahren endet am 14. Oktober 2026 um 16:00 Uhr
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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