Mit der überarbeiteten Richtlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland erweitert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen deutlich. Ziel ist es, die Innovationskraft der mittelständisch geprägten Medizintechnikbranche zu stärken und den Transfer in marktfähige Produkte deutlich zu beschleunigen.
Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie wurde der Fördergegenstand spürbar ausgeweitet. Grundsätzlich sind nun alle Risikoklassen förderfähig. Auch Medizinprodukte der Klasse I sowie In-vitro-Diagnostika der Klasse A können unterstützt werden, sofern sie hochinnovativ und technologieintensiv sind.
Explizit geöffnet wurde die Richtlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ für:
- Digitale Gesundheitstechnologien
- KI-gestützte und datenbasierte Systeme
- Lösungen für Prävention, Monitoring, Prognose und Pflege
- Lösungen, die noch kein Medizinprodukt sind (wenn ein klarer Entwicklungspfad zur späteren Zulassung besteht)
Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit klar definiertem medizinischem oder pflegerischem Bedarf. Ziel ist eine signifikante Verbesserung der Patientenversorgung entlang des gesamten Versorgungspfads.
Nicht förderfähig sind reine Optimierungen, biotechnologische oder biomedizinische Vorhaben, Arzneimittelentwicklungen sowie Lifestyle-Produkte. Der Fokus liegt klar auf technologisch anspruchsvoller Medizintechnik.
Ausrichtung der Fördermaßnahme auf Verbundprojekte:
- Aktive Einbindung von Anwendern (z. B. Klinik, Pflege, Versorgung)
- Mindestens 50 % der Fördermittel müssen KMU zugutekommen
- Maximal fünf Verbundpartner (darüber hinaus Begründungspflicht)
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss beim KMU liegen
Zwei Förderwege – neue finanzielle Flexibilität:
Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer De-minimis-Förderung als Alternative zur klassischen AGVO-Förderung.
AGVO-Förderung: wie bisher, abhängig von Unternehmensgröße und Projektart
De-minimis-Förderung
- maximal 300.000 € Zuschuss innerhalb von drei Jahren
- Förderquote bis zu 80 % für kleine Unternehmen
- bis zu 70 % für mittlere Unternehmen
- vereinfachte Kostenlogik möglich
Antragssteller
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Klinikeinrichtungen
Förderquote
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist
Zweistufiges Antragverfahren, Projektskizzen können jeweils zum 15. April und 15. Oktober eingereicht. Die Richtlinie läuft bis 2033.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt/. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin/