Wer im Jahr 2022 in Forschung und Entwicklung investiert hat und die entsprechenden Aufwendungen noch über die Forschungszulage geltend machen möchte, sollte jetzt aktiv werden. Für Ansprüche aus 2022 läuft zum Jahresende eine wichtige Forschungszulage-Frist ab: Nach der derzeit geltenden Fassung des Forschungszulagengesetztes (FZulG) muss der Antrag auf Forschungszulage bis zum 31.12.2026 beim zuständigen Finanzamt eingereicht sein.
Für die Forschungszulage als steuerliche Forschungsförderung gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Anders als bei Aufwendungen aus den Jahren 2020 und 2021 reicht es für 2022 derzeit nicht aus, bis zum Jahresende lediglich den Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einzureichen. Für die beiden Vorjahre galt eine besondere Vertrauensschutzregelung, die für 2022 bislang nicht fortgeführt wurde.
Unsere Geschäftsleitung Frau Stockhausen hat sich gemeinsam mit Ihren Kommissionskolleginnen und -kollegen vom BVMW dafür eingesetzt, dass die Vertrauensschutzregelung fortgesetzt wird. Bislang gibt es hierzu allerdings noch keine Entscheidung, sodass die Abgabeordnung (AO) §169 Festsetzungsfrist gilt, die besagt, dass Aufwendungen bis zu vier Jahre rückwirkend unter Vorlage der Bescheinigung der BSZF beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
Deshalb sollten noch offene Vorhaben aus 2022 deutlich vor dem Jahresende bei der BSFZ eingereicht werden. So bleibt ausreichend Zeit für das Bescheinigungsverfahren und die anschließende Antragstellung beim Finanzamt.
Prüfen Sie jetzt, für welche Projekte aus 2022 noch Bescheinigungen oder Anträge fehlen! Die Forschungszulage-Frist für entsprechende Kosten endet am 31.12.2026.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, offene Vorhaben rechtzeitig auf den Weg zu bringen: von der Bewertung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bei der BSFZ bis hin zur Nachbearbeitung und Einreichung beim Finanzamt. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, um die Forschungszulage-Frist einzuhalten.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin