Mit der Anschlussförderrichtlinie des Bundes „Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs“ steht Unternehmen ein attraktives Förderinstrument zur Verfügung, um Investitionen in den Schienengüterverkehr wirtschaftlich umzusetzen.
Übergeordnetes Ziel der Förderung für betriebliche Gleisanschlüsse ist die Stärkung des Schienengüterverkehrs, um eine Verlagerung der Anteile des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu erreichen. Sowohl Kosten als auch CO₂-Emissionen können so enorm reduziert werden.
Gefördert werden Investitionen in:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweichen
- Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße
- Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen
Dabei unterscheidet die Richtlinie für betriebliche Gleisanschlüsse klar zwischen Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatzinvestitionen. Auch der Ersatz verschlissener Anlagen ist förderfähig, sofern deren Funktionsfähigkeit ohne Erneuerung nicht mehr gewährleistet ist.
Antragsteller:
Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderquote:
Bis zu 80 %
Einreichungsfrist
Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31.12.2026 verlängert.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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