Seit dem 7. Juli 2026 können grundsätzlich keine neuen nationalen Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eingereicht werden. Der Antragsstopp ist als vorübergehende Maßnahme angelegt. Eine Wiederaufnahme der Antragstellung wird für Anfang 2027 angestrebt. Wann sie tatsächlich erfolgt und welche Förderbedingungen dann gelten werden, hängt jedoch von den verfügbaren Haushaltsmitteln für 2027 und die Folgejahre ab.
Für Unternehmen mit einem geplanten Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Lohnt es sich, auf ZIM zu warten, oder sollte das Innovationsprojekt mit einem anderen Förderinstrument weiterverfolgt werden?
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Entscheidend sind unter anderem die Projektstruktur, der Innovationsgrad, die geplanten Entwicklungsarbeiten, der gewünschte Projektbeginn und die Kostenstruktur. Neben einer späteren ZIM-Antragstellung können insbesondere KMU-innovativ, die Forschungszulage, Fördermöglichkeiten der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und jeweiligen Innovationsprogramme der Bundesländer infrage kommen. Bei primär nichttechnischen Innovationen lohnt zudem ein Blick auf das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP).
Das Wichtigste auf einen Blick
Der aktuelle ZIM-Antragsstopp bedeutet nicht, dass das Förderprogramm eingestellt wurde. Eine Wiederaufnahme der Antragstellung wird für Anfang 2027 angestrebt, ein verbindlicher Termin steht jedoch nicht fest.
Ob Unternehmen auf ZIM warten sollten, hängt deshalb vor allem vom Projekt und seinem Zeitplan ab:
- ZIM: Kann weiterhin interessant sein, wenn das geplante FuE-Projekt grundsätzlich zu ZIM passt und der Projektbeginn zeitlich flexibel ist.
- KMU-innovativ: Kommt für anspruchsvolle FuE-Projekte infrage, die zu einem der jeweiligen Technologiefelder und Förderschwerpunkte passen.
- Forschungszulage: Ist besonders relevant für FuE-Vorhaben, die zeitnah umgesetzt werden sollen oder aufgrund ihrer Struktur nicht optimal zu einer klassischen Projektförderung passen.
- DBU: Kann für innovative und modellhafte Vorhaben mit einem konkreten Umweltentlastungspotenzial interessant sein.
- IGP: Richtet sich an primär nichttechnische Innovationen, beispielsweise neue Services, Prozesse oder Geschäftsmodelle.
Es gibt also nicht pauschal das „eine“ Förderinstrument, das ZIM einfach ersetzen kann. Entscheidend ist es, das Programm zu identifizieren, das zu Projektinhalt, Projektstruktur und Zeitplan passt.
Wann kann es sinnvoll sein, auf ZIM zu warten?
Der aktuelle Antragsstopp bedeutet nicht, dass das ZIM eingestellt wurde. Nach Angaben des ZIM wird eine Wiederaufnahme der Antragsannahme für Anfang 2027 angestrebt. Eine verbindliche Zusage für einen bestimmten Termin ist damit allerdings nicht verbunden. Auch die zukünftig geltenden Förderbedingungen und aktualisierten Antragsformulare sollen erst mit der Wiederaufnahme veröffentlicht werden.
Wenn ZIM das optimale Programm darstellt, lohnt es sich unter bestimmten Umständen, das Projekt auf eine spätere Antragstellung vorzubereiten.
Das gilt insbesondere, wenn das geplante Vorhaben technologisch anspruchsvoll ist, ein nachvollziehbares technisches Entwicklungsrisiko aufweist und das Unternehmen selbst wesentliche Entwicklungsleistungen erbringen möchte. Gleichzeitig muss der Zeitplan genügend Flexibilität bieten, um mit dem eigentlichen Projektbeginn auf eine mögliche Wiederaufnahme der Antragstellung zu warten.
Unternehmen können die Zwischenzeit nutzen, um beispielsweise den Stand der Technik zu untersuchen, Entwicklungsziele zu konkretisieren, technische Risiken herauszuarbeiten sowie Arbeitspakete, Ressourcen und Kosten zu strukturieren.
Wie das ZIM grundsätzlich funktioniert und welche Anforderungen an förderfähige Projekte gestellt werden, erläutert GEWI ausführlich im Wissensartikel „Was ist ZIM? Alles, was Unternehmen zur ZIM-Förderung wissen müssen“.
Wichtig: Unternehmen sollten ihre Projektplanung nicht auf einen vermeintlich sicheren Wiederöffnungstermin ausrichten. Der Bund macht die Wiederaufnahme ausdrücklich von den verfügbaren Haushaltsmitteln für 2027 und die Folgejahre abhängig.
Wann sollten Unternehmen Alternativen zu ZIM prüfen?
Anders sieht die Situation aus, wenn ein Innovationsprojekt zeitnah beginnen soll oder seine Struktur ohnehin nicht optimal zu ZIM passt.
Dann kann es sinnvoll sein, das Vorhaben nicht ausschließlich auf eine spätere ZIM-Antragstellung auszurichten. Stattdessen sollte geprüft werden, welche anderen Förderinstrumente zu den geplanten Entwicklungsarbeiten passen.
Entscheidend ist dabei nicht, möglichst schnell einen direkten „Ersatz für ZIM“ zu finden. Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich Zielgruppe, Fördergegenstand, Innovationsanforderungen, Kostenstruktur und Antragsverfahren teilweise erheblich.
GEWI-Geschäftsführerin Sonja Stockhausen erläutert deshalb in ihrer Einordnung zum ZIM-Antragsstopp, warum Innovationsprojekte grundsätzlich vom Projekt und seinen Zielen ausgehend betrachtet werden sollten – und nicht ausschließlich von der Verfügbarkeit eines einzelnen Förderprogramms. Für ein konkret geplantes FuE-Vorhaben kommen derzeit insbesondere die folgenden Förderalternativen infrage.
1. Alternative: KMU-innovativ für anspruchsvolle FuE-Projekte
KMU-innovativ kann für kleine und mittlere Unternehmen interessant sein, die anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen.
Ein wesentlicher Unterschied zu ZIM liegt jedoch in der thematischen Ausrichtung. Während ZIM technologie- und branchenoffen konzipiert ist, umfasst KMU-innovativ verschiedene Technologiefelder. Zu jedem Technologiefeld gibt es ein eigenes Programm mit fest definierten Einreichungsfristen. Das geplante Vorhaben muss deshalb fachlich und zeitlich zum jeweiligen Förderbereich passen.
Ein Beispiel ist KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Gefördert werden dort unter anderem innovative Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Treibhausgasminderung sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Bei gewerblichen Unternehmen werden die förderfähigen Kosten in diesem Bereich in der Regel zu 50 Prozent bezuschusst; unter bestimmten Voraussetzungen sind für KMU Boni möglich.
Das Verfahren unterscheidet sich ebenfalls von ZIM. Die KMU-innovativ-Förderlinien sind zweistufig aufgebaut: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, die im Wettbewerb begutachtet wird. Bei positiver Bewertung folgt der förmliche Förderantrag. Bei mehreren Förderlinien gelten der 15. April und der 15. Oktober als Bewertungsstichtage. Die konkreten Bedingungen müssen jedoch immer für das jeweilige Technologiefeld geprüft werden.
Wann kann KMU-innovativ interessant sein?
Vor allem dann, wenn ein technologisch anspruchsvolles FuE-Projekt mit hohem wissenschaftlich-technischem Anspruch eindeutig in einen aktuellen Förderschwerpunkt fällt. Eine pauschale Alternative für jedes ursprünglich für ZIM vorgesehene Projekt ist KMU-innovativ dagegen nicht.
2. Alternative: Forschungszulage für FuE-Projekte
Für viele Unternehmen ist während des ZIM-Antragsstopps insbesondere die Forschungszulage relevant.
Im Unterschied zu ZIM handelt es sich dabei nicht um eine klassische Projektförderung über einen Zuschussbescheid, sondern um eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Deshalb folgt die Forschungszulage einer anderen Förderlogik.
Gerade diese Unterschiede können interessant sein, wenn ein Vorhaben zeitnah umgesetzt werden soll oder seine Projekt- und Kostenstruktur nicht optimal zu ZIM passt.
Seit ihrem Start wurde die Forschungszulage zudem kontinuierlich ausgeweitet. Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage wurde auf 12 Millionen Euro angehoben. Außerdem können neben Personalkosten und FuE-Fremdleistungen mittlerweile Gemein- und Betriebskosten pauschal in Höhe von 20 Prozent der im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Auch die Abschreibung auf projektrelevante Investitionen wie Prüfstände oder Laborgeräte können angesetzt werden.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied betrifft den Zeitpunkt der Antragstellung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch bereits begonnene oder abgeschlossene FuE-Vorhaben berücksichtigt werden. Das macht die Forschungszulage insbesondere für Unternehmen interessant, deren Entwicklungszeitplan ein Abwarten auf die Wiederaufnahme von ZIM nicht zulässt.
Ob ein Vorhaben die erforderlichen FuE-Kriterien erfüllt und welche Aufwendungen angesetzt werden können, muss allerdings projektbezogen geprüft werden.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und förderfähigen Projekten finden Sie auf der GEWI-Seite zur Forschungszulage.
3. Alternative: Deutsche Bundesstiftung Umwelt für umweltentlastende Innovationen
Eine weitere Fördermöglichkeit kann die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bieten. Sie ist allerdings keine allgemeine Alternative zu ZIM.
Die DBU unterstützt innovative, modellhafte und lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt. Besonders berücksichtigt werden kleine und mittlere Unternehmen. Möglich sind sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte. Bei der Bewertung spielen insbesondere der innovative Charakter, die konkrete Umweltentlastung, die Modellhaftigkeit und die Praxisnähe eine Rolle.
Damit eignet sich die DBU insbesondere für Innovationsprojekte, bei denen der Umweltnutzen ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist.
Das können beispielsweise Entwicklungen zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Kreislaufwirtschaft oder zu neuen umweltentlastenden Technologien sein. Im Förderthema erneuerbare Energien und Energieeffizienz nennt die DBU beispielsweise innovative Technologien zur Energiewandlung und -speicherung sowie Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs industrieller Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse.
Nicht jedes ZIM-fähige Entwicklungsprojekt erfüllt jedoch automatisch die DBU-Kriterien.
Die entscheidende Frage lautet:
Besitzt die geplante Innovation neben ihrem Innovationsgehalt ein konkretes Umweltentlastungspotenzial und einen modellhaften Charakter?
Ist dies der Fall, kann eine Prüfung der DBU-Förderung sinnvoll sein.
4. Alternative: IGP für nichttechnische Innovationen
Nicht jede Innovation basiert auf technologischer Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Genau hier eröffnet das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) eine weitere Perspektive.
Das IGP richtet sich an marktnahe, primär nichttechnische Innovationen. Abhängig vom jeweiligen Förderaufruf können beispielsweise neue Geschäftsmodelle, Services, Organisationskonzepte oder digitale Anwendungen im Mittelpunkt stehen.
Damit unterscheidet sich das Programm grundlegend von ZIM, das ausschließlich Projekte mit einem technischen Innovationsgrad fördert. Für Unternehmen, die einen neuen Service, einen neuen Organisations-Prozess oder ein neuartiges digitales Geschäftsmodell entwickeln, ist das IGP oft weitaus zielführender als ZIM.
Allerdings arbeitet das IGP mit thematischen Förderaufrufen. Der zuletzt veröffentlichte Call zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen endete am 20. August 2026, ein neuer Aufruf wird kurzfristig im Herbst 2026 erwartet. Unternehmen müssen deshalb prüfen, ob aktuell ein Förderaufruf geöffnet ist und ob ihr Vorhaben dessen konkreten Anforderungen entspricht.
Nicht jede Innovation ist technisch: Welche Vorhaben über das IGP gefördert werden können und wann das Programm eine Alternative zu ZIM darstellen kann, erläutern wir in einem eigenen Wissensartikel.
ZIM, Forschungszulage, KMU-innovativ, DBU oder IGP: Was passt zu welchem Projekt?
Die Förderinstrumente lassen sich nicht eins zu eins gegeneinander austauschen. Für eine erste Orientierung hilft deshalb der Blick auf die jeweilige Ausgangssituation:
| Ausgangssituation | Förderinstrument, das geprüft werden sollte |
|---|---|
| Technologieoffenes FuE-Projekt eines mittelständischen Unternehmens, Projektbeginn zeitlich flexibel | spätere ZIM-Antragstellung |
| Anspruchsvolles FuE-Projekt innerhalb eines passenden Technologiefeldes | KMU-innovativ |
| FuE-Projekt mit zeitnahem Projektstart oder anderer Projekt- und Kostenstruktur | Forschungszulage |
| Innovative und modellhafte Lösung mit relevantem Umweltentlastungspotenzial | DBU-Projektförderung |
| Primär nichttechnische Innovation, beispielsweise neuer Service, Prozess oder Geschäftsmodell | IGP |
Diese Zuordnung dient lediglich der ersten Orientierung. Ob ein Förderinstrument tatsächlich für ein konkretes Vorhaben infrage kommt, hängt unter anderem von Unternehmen, Projektinhalt, Innovationsgrad, Entwicklungsrisiken, Kostenstruktur, Projektbeginn und den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Förderbedingungen ab.
Warum neben dem Projekt auch der Zeitpunkt entscheidend ist
Ein Förderprogramm kann fachlich sehr gut zu einem Innovationsprojekt passen und trotzdem für das konkrete Vorhaben ungeeignet sein. Der Grund liegt häufig im Zeitplan.
Förderprogramme unterscheiden sich unter anderem darin, wann ein Projekt begonnen werden darf, ob Projektskizzen zu bestimmten Bewertungsstichtagen eingereicht werden, ob zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen werden muss und welche Arbeiten bereits vor Antragstellung zulässig sind.
Während des ZIM-Antragsstopps gewinnt dieser Aspekt zusätzlich an Bedeutung. Ein Unternehmen, das kurzfristig mit der Entwicklung beginnen muss, steht vor einer anderen Ausgangssituation als ein Unternehmen, dessen Projektbeginn problemlos um mehrere Monate verschoben werden kann. Deshalb sollten Förderfähigkeit und Projektzeitplan immer gemeinsam betrachtet werden.
Die aktuellen Hintergründe zum Antragsstopp und die geltenden Ausnahmen hat GEWI in der News zum ZIM-Antragsstopp zusammengefasst. Offiziell ausgenommen sind derzeit insbesondere bestimmte Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.
Was Unternehmen jetzt bereits für ihr Innovationsprojekt vorbereiten können
Unabhängig davon, ob später ZIM oder ein anderes Förderinstrument genutzt wird, können Unternehmen ihr Innovationsprojekt bereits fachlich strukturieren.
Sinnvoll ist insbesondere, Projektziel und Innovationskern klar zu definieren, bestehende Lösungen beziehungsweise den Stand der Technik zu untersuchen, technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten zu dokumentieren und die geplanten Entwicklungsarbeiten in nachvollziehbare Arbeitspakete zu gliedern.
Ebenso wichtig ist die Frage, welche Leistungen das Unternehmen selbst erbringen kann und welche Arbeiten an externe Partner oder Forschungseinrichtungen vergeben werden sollen. Hinzu kommen die geplante Projektlaufzeit, der gewünschte Projektbeginn sowie eine erste Ressourcen- und Kostenplanung.
Diese Informationen bilden eine belastbare Grundlage, um anschließend nicht nur ein einzelnes Förderprogramm, sondern mehrere Fördermöglichkeiten systematisch gegeneinander zu prüfen.
Fazit: Auf ZIM warten oder eine Alternative nutzen?
Ob es sich lohnt, auf ZIM zu warten, hängt im Ergebnis also vor allem vom geplanten Innovationsprojekt ab.
Für ein grundsätzlich ZIM-geeignetes Vorhaben mit einem flexiblen Zeitplan kann es sinnvoll sein, die Wiederaufnahme der Antragstellung im Blick zu behalten und das Projekt bereits fachlich vorzubereiten. Ein verlässlicher Termin für die Wiederöffnung steht derzeit jedoch nicht fest.
Muss ein FuE-Projekt dagegen zeitnah beginnen, kann insbesondere die Forschungszulage eine Alternative sein. Für anspruchsvolle FuE-Vorhaben innerhalb bestimmter Technologiefelder kommt KMU-innovativ infrage. Projekte mit relevantem Umweltentlastungspotenzial können zur Förderstruktur der Deutschen Bundesstiftung Umwelt passen. Bei primär nichttechnischen Innovationen sollte wiederum geprüft werden, ob ein aktueller IGP-Förderaufruf zum Vorhaben passt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Welches Förderprogramm ersetzt ZIM?“
Sondern:
„Welches Förderinstrument passt zu unserem Innovationsprojekt, unserer Projektstruktur und unserem Zeitplan?“
GEWI prüft Innovationsvorhaben programmübergreifend und bewertet, ob die Vorbereitung auf eine spätere ZIM-Antragstellung oder ein alternatives Förderinstrument für das konkrete Projekt infrage kommt. Einen vertiefenden Blick darauf, warum Unternehmen ihre Innovationsförderung nicht ausschließlich an einem einzelnen Programm ausrichten sollten, bietet außerdem die Einordnung von GEWI-Geschäftsführerin Sonja Stockhausen zum ZIM-Antragsstopp.
