Mit der neuen E-Fuels Förderung unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Herstellung klimafreundlicher Kraftstoffe. Die kürzlich veröffentlichte Förderrichtlinie „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten“ bietet Unternehmen die Möglichkeit, zukunftsweisende Technologien mithilfe nicht rückzahlbarer Zuschüsse voranzutreiben.
Ziel ist es, Deutschland als führenden Forschungs- und Entwicklungsstandort für strom- und wasserstoffbasierte E-Fuels zu stärken und neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.
Im Mittelpunkt der E-Fuels Förderung stehen vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die einen deutlichen technologischen Fortschritt gegenüber bestehenden Lösungen ermöglichen.
In der E-Fuels Förderung sind insbesondere förderfähig:
- Innovative Herstellungsverfahren: Entwicklung neuer Prozesse zur Produktion strom- und wasserstoffbasierter E-Fuels.
- Neue Komponenten und Materialien: Erforschung effizienterer Prozessketten, Katalysatoren und Reaktorkonzepte.
- Integrierte Produktionsverfahren: Entwicklung neuartiger Technologien zur effizienteren Herstellung klimaneutraler Kraftstoffe.
- Simulation und Modellierung: Optimierung von Produktionsprozessen, Betriebsstrategien und relevanten Infrastrukturen.
- CCU-Technologien: Erforschung der CO₂-Abscheidung und -Nutzung sowie CCU-basierter Vorprodukte für die E-Fuels-Herstellung.
- Regulatorische und technische Fragestellungen: Untersuchung von Sicherheits-, Umwelt- und Genehmigungsaspekten sowie Voraussetzungen für einen zukünftigen Markthochlauf.
Insbesondere im Luft- und Schiffsverkehr sowie bei Spezialfahrzeugen werden langfristig Energieträger mit hoher Energiedichte benötigt. E-Fuels können hier einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Mobilität leisten. Gleichzeitig eröffnen sich neue Marktchancen für Unternehmen, die innovative Herstellungsverfahren, Komponenten und Technologien entwickeln.
Antragssteller
Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunale Einrichtungen, weitere Rechtspersonen.
Förderhöhe
Bis zu 70 %
Einreichungsfrist
Zweistufiges Antragsverfahren, Projektskizzen sind bis zum 30. November 2026 einzureichen.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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