Digital-Tech-to-Product: Förderung für digitale Innovationen

Mit der Förderrichtlinie „Digital-Tech-to-Product – Entwicklung souveräner und marktorientierter Innovationen in digitalen Technologien“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Unternehmen dabei, bereits erprobte digitale Technologien bis zur Marktreife weiterzuentwickeln. Ziel ist es, innovative Technologien schneller in wirtschaftlich verwertbare Produkte zu überführen und gleichzeitig die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Denn in einem Markt, in dem Abhängigkeiten von Drittstaaten zunehmend zum Geschäftsrisiko werden, wird digitale Souveränität selbst zum Wettbewerbsaspekt.

Im Fokus der Förderung „Digital-Tech-to-Product“ stehen produktorientierte Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien. Gefördert wird schwerpunktmäßig die Entwicklung von etwa Technology Readiness Level (TRL) 6 bis zur vorkommerziellen Marktreife bei TRL 8. Auch Vorhaben nach einem erfolgreichen Proof of Concept (etwa TRL 4 bis 5) können grundsätzlich berücksichtigt werden.

Wichtige Voraussetzungen für „Digital-Tech-to-Product“ sind:

  • Proof of Concept: Die grundsätzliche technische Machbarkeit muss bereits nachgewiesen sein.
  • Konkreter Marktbedarf: Das Produkt muss ein nachweisbares Markt- oder gesellschaftliches Problem lösen.
  • Produkt- und Nutzerorientierung: Die Entwicklung soll konsequent auf ein marktfähiges Produkt ausgerichtet sein.
  • Tragfähiges Geschäftsmodell: Bereits im Antrag sind unter anderem Zielgruppen, Kundennutzen, Erlösmodell und potenzielle Pilotkunden darzustellen.
  • Digitale Souveränität: Kritische technologische Abhängigkeiten müssen identifiziert, bewertet und möglichst reduziert beziehungsweise beherrscht werden.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben.

Antragssteller

In Einzelvorhaben sind KMU antragsberechtigt. In Verbundprojekten können darüber hinaus größere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine beteiligt sein.

Förderhöhe

Bis zu 80 % für Unternehmen
100 % für Forschungseinrichtungen

Einreichungsfrist

Zweistufiges Antragsverfahren, im 1. Förderaufruf müssen Projektskizzen bis zum 11. Oktober 2026 eingereicht werden. Weitere Förderaufrufe sind geplant.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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